Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 6: Wenn die Pleite zum Problem wird: Ein Blick auf die „typischen“ Insolvenzstraftaten im StGB – Mit Beispielen aus der Praxis

Bearbeitungsstand: Juli 2025

Google Bewertungen IconGoogle Bewertungen

5,0 60 Bewertungen

| Bewertungen lesen | | Peter Saubert bewerten |


WhatsApp Kontakt

95% der GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, was eine GmbH ist.

Peter Saubert

Unternehmensberater

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Der Beitrag soll aus kaufmännischer Sicht einen Blick auf die Risiken und Funktionen der GmbH werfen. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater mit GmbH-Kompetenzen.

Für wen schreibe ich diese Informationen?

Peter Saubert
Diese Informationen sind für Menschen, die über die Gründung einer GmbH nachdenken. Es ist leider sehr viel geworden, was nicht überrascht. Diesen Gründerinnen und Gründern möchte ich eine Orientierung geben, und deutlich machen, dass die Gründung einer GmbH weitgehende Konsequenzen hat. Nutzen Sie unseren KI-ChatBot, um Inhalte zu suchen oder spezielle Fragen zu stellen. Und natürlich kann Beratung durch uns auch helfen.

Wenn Sie dies hier lesen, gehe ich davon aus, dass Sie entweder Unternehmer sind oder das 1×1 der Gründung schon gelesen haben.

i 3 Inhalt

Wenn die Pleite zum Problem wird: Ein Blick auf die „typischen“ Insolvenzstraftaten im StGB – Mit Beispielen aus der Praxis

Insolvenz – für viele Unternehmer und Privatpersonen ein Horrorszenario. Doch nicht immer ist eine Pleite nur das Ergebnis unglücklicher Umstände oder wirtschaftlicher Fehlentscheidungen. Manchmal stecken dahinter Straftaten, die das Drama noch verschärfen und weitreichende Konsequenzen haben können. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) kennt eine Reihe von Delikten, die im Kontext einer Insolvenz besonders relevant werden. Lassen Sie uns einen genaueren Blick auf die „Klassiker“ werfen, bei denen das Spiel mit der Zahlungsunfähigkeit eine strafrechtliche Wendung nimmt.

Die „Big Ten“ der Insolvenzstraftaten: Vorsicht ist besser als Nachsicht!

Die Liste der „typischen“ Insolvenzstraftaten ist länger, als mancher vermuten mag. Sie reicht von offensichtlichen Betrugsdelikten bis hin zu vermeintlich kleineren Vergehen, die in der Summe jedoch fatale Auswirkungen haben können.

Nummer 1: § 283 StGB – Der Bankrott: Der „König“ der Insolvenzstraftaten

Dieser Paragraph erfasst verschiedene Handlungen, die darauf abzielen, das Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen oder zu mindern. Wer sein Hab und Gut im Angesicht der Pleite verschwinden lässt, spielt mit dem Feuer [vgl. § 283 StGB, Joecks/Jäger: Studienkommentar StGB, Fischer: StGB Kommentar].
Weinkeller

Praxisbeispiel:

Herr Müller führt ein Restaurant, das schlecht läuft. Um die drohende Insolvenz zu verschleiern und Vermögen vor den Gläubigern zu retten, verkauft er heimlich die teuren Küchengeräte unter Wert an einen Freund und lagert wertvolle Weine in seinem Privatkeller ein, ohne dies zu verbuchen. Kurze Zeit später meldet er Insolvenz an. Das bewusste Beiseiteschaffen von Betriebsvermögen ist hier eine klare Bankrotthandlung.

Nummer 2: § 283b StGB – Verletzung der Buchführungspflicht: Wenn Zahlen lügen lernen

„Keine Buchführung, keine Probleme“? Falsch gedacht! Dieses Delikt betrifft Fälle, in denen jemand, der gesetzlich zur Buchführung verpflichtet ist, dies nicht, unvollständig oder falsch tut [vgl. § 283b StGB, Schönke/Schröder: StGB Kommentar].
Belege

Praxisbeispiel:

Frau Schmidt betreibt eine kleine Agentur. Als es finanziell eng wird, vernachlässigt sie ihre Buchhaltung komplett. Rechnungen werden nicht erfasst, Belege verschwinden, und die Geschäftsvorfälle sind nicht mehr nachvollziehbar. Als die Insolvenz eintritt, kann der Insolvenzverwalter aufgrund der fehlenden und chaotischen Unterlagen nicht erkennen, welche Vermögenswerte noch vorhanden sind oder wo Gelder geblieben sind. Das ist eine klassische Verletzung der Buchführungspflicht.

Nummer 3: § 266a StGB – Vorenthalten von Arbeitsentgelten: Der „Klassiker“ unter den Klassikern

Dieses Delikt wird nicht umsonst als „der Klassiker“ bezeichnet. Es betrifft Arbeitgeber, die Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) sowie Lohnsteuer einbehalten, aber nicht an die zuständigen Stellen abführen [vgl. § 266a StGB, Fischer: StGB Kommentar].
Bargeld

Praxisbeispiel:

Die Baufirma von Herrn Klein gerät in Zahlungsschwierigkeiten. Um Löhne zahlen zu können und den Betrieb am Laufen zu halten, behält er die fälligen Sozialversicherungsbeiträge seiner Angestellten ein, überweist sie aber nicht an die Krankenkassen. Auch die Lohnsteuer führt er nicht ab. Dies ist ein häufig vorkommendes Delikt, bei dem Arbeitgeber die Notlage ausnutzen, um kurzfristig Liquidität zu gewinnen – mit ernsten strafrechtlichen Folgen.

Nummer 4: § 263 StGB – Betrug: Die Täuschung zum eigenen Vorteil

Obwohl der Betrug ein allgemeines Vermögensdelikt ist, spielt er auch im Insolvenzrecht eine wichtige Rolle. Hier geht es um die Täuschung über Tatsachen, die zu einem Irrtum führt und eine Vermögensverfügung veranlasst, die wiederum zu einem Schaden bei einem anderen und einem Vermögensvorteil beim Täter führt [vgl. § 263 StGB, Joecks/Jäger: Studienkommentar StGB].
Täuschung

Praxisbeispiel:

Herr Weber weiß, dass sein Handelsunternehmen kurz vor dem Aus steht. Trotzdem bestellt er bei verschiedenen Lieferanten noch große Mengen Ware auf Rechnung, obwohl er von vornherein weiß, dass er diese nicht bezahlen kann. Die Absicht, sich durch Täuschung einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, obwohl die Zahlungsunfähigkeit bekannt ist, erfüllt den Tatbestand des Betrugs.

Nummer 5: § 265b StGB – Kreditbetrug: Wenn Kredite zur Falle werden

Der Kreditbetrug ist ein Spezialfall des Betrugs und betrifft die Fälle, in denen beim Antrag auf einen Kredit unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden [vgl. § 265b StGB, Schönke/Schröder: StGB Kommentar].
Kreditbetrug

Praxisbeispiel:

Eine GmbH benötigt dringend einen Überbrückungskredit von der Bank. Der Geschäftsführer fälscht daraufhin die Bilanzen der letzten Geschäftsjahre und weist unrealistisch hohe Gewinne und Vermögenswerte aus, um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens vorzutäuschen. Obwohl der Kredit eventuell sogar zurückgezahlt wird, ist allein der Versuch, durch falsche Angaben einen Kredit zu erhalten, strafbar.

Nummer 6: § 266 StGB – Untreue: Missbrauch des Vertrauens

Untreue liegt vor, wenn jemand die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, einen Nachteil zufügt [vgl. § 266 StGB, Fischer: StGB Kommentar].
Geld und Abrechnung

Praxisbeispiel:

Die Geschäftsführerin einer gemeinnützigen Organisation, Frau Schulz, sieht die Insolvenz ihres Vereins kommen. Sie hebt kurz vor dem Insolvenzantrag einen Großteil des verbleibenden Vereinsvermögens ab und überweist es auf ihr privates Konto, angeblich als „vorgezogene Gehaltszahlung“ oder „Spesen“. Sie missbraucht hier ihre Vermögensbetreuungspflicht gegenüber dem Verein zum eigenen Vorteil und zum Nachteil der Gläubiger.

Nummer 7: § 283c und §283d StGB – Gläubiger- / Schuldnerbegünstigung: Die Ungleichbehandlung der Gläubiger

Diese Delikte befassen sich mit der Bevorzugung oder Benachteiligung bestimmter Gläubiger oder der Begünstigung des Schuldners selbst. Ziel ist es, in einer Insolvenz alle Gläubiger gleichmäßig zu befriedigen [vgl. § 283c/d StGB, Joecks/Jäger: Studienkommentar StGB].
Geldbörse

Praxisbeispiel:

Herr Lehmann ist insolvent. Er hat noch 10.000 Euro auf dem Konto und weiß, dass er damit nicht alle Gläubiger bedienen kann. Statt das Geld dem Insolvenzverwalter zu übergeben, überweist er den gesamten Betrag an seinen besten Freund, der ihm auch Geld geliehen hatte, um dessen Forderung vollständig zu begleichen. Die anderen Gläubiger gehen leer aus. Das ist eine Gläubigerbegünstigung, da er einen Gläubiger gegenüber anderen bevorzugt behandelt.

Nummer 8: § 288 StGB – Vereitelung einer Zwangsvollstreckung: Der Versuch, sich unsichtbar zu machen

Dieses Delikt kommt zum Tragen, wenn jemand vorsätzlich eine Zwangsvollstreckung vereitelt oder erschwert, indem er beispielsweise Vermögensgegenstände beiseite schafft, verheimlicht oder beschädigt [vgl. § 288 StGB, Schönke/Schröder: StGB Kommentar].
Oldtimer VW

Praxisbeispiel:

Gegen Herrn Fischer liegt ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid vor, weil er seine Schulden nicht bezahlt. Um zu verhindern, dass der Gerichtsvollzieher seine wertvolle Oldtimer-Sammlung pfändet, verkauft er die Fahrzeuge schnell und zu einem Schleuderpreis an seinen Bruder, bevor der Gerichtsvollzieher eintrifft. Er verschleiert hier sein Vermögen, um die Zwangsvollstreckung zu vereiteln.

Nummer 9: § 246 StGB – Unterschlagung: Was weg ist, ist (leider) nicht immer weg

Auch die Unterschlagung, das sich rechtswidrige Aneignen einer fremden beweglichen Sache, kann im Insolvenzkontext relevant werden [vgl. § 246 StGB, Fischer: StGB Kommentar].
Keller

Praxisbeispiel:

Frau Meier betreibt ein kleines Antiquitätengeschäft. Als sie merkt, dass die Insolvenz bevorsteht, nimmt sie einige besonders wertvolle Stücke aus dem Laden und versteckt sie bei sich zu Hause, anstatt sie in die Insolvenzmasse einzubringen. Sie eignet sich fremdes Eigentum, das eigentlich zur Befriedigung der Gläubiger dienen sollte, rechtswidrig an.

Nummer 10: § 248b StGB – Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs: Der kuriose „Ausreißer“

Auf den ersten Blick mag dieses Delikt etwas aus der Reihe tanzen, doch auch der unbefugte Gebrauch eines Fahrzeugs kann in bestimmten Konstellationen im Zusammenhang mit einer Insolvenz relevant werden [vgl. § 248b StGB].
Rolls Royce

Praxisbeispiel:

Ein Bauunternehmer meldet Insolvenz an. Zum Betriebsvermögen gehört ein teurer Firmen-SUV. Kurz vor der Beschlagnahmung durch den Insolvenzverwalter „verleiht“ der Unternehmer das Fahrzeug an seinen Neffen für eine längere Urlaubsreise, um es dem Zugriff zu entziehen. Hier geht es um den unbefugten Gebrauch, der das Fahrzeug dem Zugriff der Insolvenzmasse entzieht.

Fazit – Insolvenz ist kein Freifahrtschein und kein Zuckerschlecken

Die Insolvenzstraftaten zeigen deutlich: Eine finanzielle Schieflage ist keine Entschuldigung für strafbare Handlungen. Im Gegenteil, gerade in solchen Situationen ist besondere Sorgfalt und Rechtschaffenheit geboten. Wer versucht, sich durch Manipulation, Täuschung oder Missbrauch von der Verantwortung zu stehlen, riskiert nicht nur seinen Ruf, sondern auch seine Freiheit. Wenn Sie erst einmal straffällig geworden sind, können wir Ihnen in der Regel als Unternehmensberatung auch nicht mehr helfen.

Es ist daher unerlässlich, sich bei drohender oder eingetretener Insolvenz rechtzeitig professionelle Hilfe zu suchen. Ein Insolvenzverwalter oder ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Anwalt kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Prozess so rechtssicher wie möglich zu gestalten. Denn am Ende gilt: Lieber ein ehrlicher Neubeginn als ein Ende mit Schrecken vor Gericht!

Peter Saubert

Direkter Kontakt zu Peter Saubert

Kontakt

Unsere Themen-Reihen

1x1 der Gründung
1x1 des Unternehmertums
1×1 GmbH-Gründung
Eingang Finanzamt Düsseldorf Nord

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Warum geben viele Selbstständige nach 3 Jahren auf?

Nach 3 Jahren gibt es die meisten Unternehmensschließungen. Der Grund dafür ist eine "Steuerfalle", die sich aus fehlendem Wissen und fehlender Planung ergibt.

Bilbliothek

Das 1×1 der Gründung – Was muss ein Selbstständiger oder ein Unternehmer können?

Was muss ein Selbstständiger oder Unternehmer können? Ein Überblick zur Selbstreflektion

Bagger hebt Graben für Versorgungsleitungen aus

Garten- und Landschaftsbaubetrieb gründen

Lernen Sie Schritt für Schritt, wie Sie einen erfolgreichen Garten- und Landschaftsbaubetrieb gründen – mit praxisnahen Tipps zu Finanzierung, Fördermitteln, rechtlichen Anforderungen und Businessplanung. Diese Seite zeigt, wie Sie mit fundierter Beratung, strukturierter Planung und konkreten Beispielen sicher in die Selbstständigkeit im GaLaBau starten können.

Vertragsunterschrift

Das 1×1 der Gründung – Verträge & Vertragsarten

Wie funktionieren Verträge? Ein kleiner Überblick für Gründer und Unternehmer

Motive für die Selbstständigkeit

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Motivationen für den Schritt in die Selbstständigkeit

Warum machen sich Menschen selbstständig? Warum werden Unternehmen gegründet? Warum ist das wichtig, das zu wissen? Der Unternehmer denkt sein Leben lang darüber nach: Warum bin ich Unternehmer? Was treibt mich an?

Die Phasen der Unternehmensgründung

Das 1×1 der Gründung – Die Phasen der Unternehmensgründung

Gründerinnen und Gründer stehen vor einem unübersichtlichen Wirrwarr an Informationen. Mit diesem Beitrag strukturiert der Gründungsberater die Information. ✅

Firmenschild ohne Beschriftung

Das 1×1 der Gründung – Welchen Namen trägt meine Firma?

Welchen Namen trägt meine Firma? Was bedeutet Firma? Was ist ein Markenname und was hat der Markenname mit der Firma zu tun?

Güterzug

Das 1×1 der Gründung – Muss mein Geschäftsmodell skalieren?

Skalierung ist scheinbar der Schlüssel zum Erfolg von Gründungen. Aber muss ein Geschäftsmodell wirklich skalieren?

Rechtsform von Unternehmen

Das 1×1 der Gründung – Die Rechtsformen von Unternehmen und die Gewerbeanmeldung in Deutschland

Welche Rechtsformen gibt es? Was ist für die Wahl der Rechtsform wichtig? Wie gründe ich eine Firma? Alles wichtige rund um die Rechtsform ✅

Bild Businessplan-Erstellung

Businessplan

Gründerinnen und Gründer werden zu allen möglichen Anlässen nach einem Businessplan gefragt. Egal ob Finanzierung, Leasing, Mietvertrag, Bewerbung um einen Betreiberkonzept: Es wird ein Businessplan benötigt. Wir erstellen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Businessplan inklusive Liquiditätsplanung, Wirtschaftlichkeitsplanung, Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und wenn notwendig Planbilanz sowie Ihr Bewerbungskonzept oder Ihre Konzeptdarstellungen.

Zurück 1 2 Weiter
Gewinnsteigerung für ehrliche Handwerker: Der zweite Schritt - Die Kundengewinnung

Mehr Gewinn für ehrliche Handwerker: Der zweite Schritt – Die Kundengewinnung

Sie wollen als ehrlicher Handwerker mehr Kunden gewinnen? ✅ Dann habe ich hier eine Lösung! Informieren Sie sich jetzt hier unverbindlich✅ und ohne jedes Risiko✅

Michael Dernbach, Experte für die Verfahrensdokumentation nach GoBD

Das 1×1 des Unternehmertums: Betriebsprüfung durch das Finanzamt, GoBD und Steuernachzahlung

Betriebsprüfungen bedeuten oft Steuernachzahlungen. Wie reduziert eine Verfahrensdokumentation die Nachzahlung? Wie finanziert man Nachzahlungen?

Skills für Internet

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Kalkulation von Stundensätzen

Hier können Sie selber online und kostenlos Stundensätze kalkulieren. In die Website integrierte App mit ausführlichen Erklärungen.

Gewinnsteigerung für ehrliche Handwerker: Der erste Schritt - Die Preiserhöhung

Mehr Gewinn für ehrliche Handwerker: Der erste Schritt – Die Preiserhöhung

Du willst als ehrlicher Handwerker mehr verdienen? ✅ Dann habe ich hier eine Lösung! Informiere dich jetzt hier unverbindlich ✅ und ohne jedes Risiko ✅

Guter Auftrag Handwerker - Auftragsfutterkette

Die Auftragsfutterkette – Kundengewinnung für kleine Handwerker am Bau

Kleine Bauhandwerker haben oft schlechte und schlecht bezahlte Aufträge. Warum das so ist, erklärt die Auftragsfutterkette. ✅ Wie Sie zu guten Aufträgen kommen, lesen Sie hier.

Wann stelle ich Mitarbeiter ein?

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Wann muss ich Personal einstellen?

Für selbst mitarbeitende Unternehmerinnen und Unternehmer stellt sich irgendwann die Frage: Muss ich jetzt Personal einstellen? Hier lesen ✅

Eingang Finanzamt Düsseldorf Nord

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Warum geben viele Selbstständige nach 3 Jahren auf?

Nach 3 Jahren gibt es die meisten Unternehmensschließungen. Der Grund dafür ist eine "Steuerfalle", die sich aus fehlendem Wissen und fehlender Planung ergibt.

Betriebsprüfung Steuernachzahlung

GoBD

Spätestens wenn bei Ihnen die Betriebsprüfung angeordnet wurde, sollten Sie unverzüglich eine Verfahrensdokumentation nach GoBD erstellen lassen. Aber auch für die Finanzierung wird die GoBD immer wichtiger. Wenn Sie eine Finanzierung planen, wird die „gute Unternehmensführung“ (Corporate Governance) immer wichtiger. Die Verfahrensdokumentation nach GoBD gehört zwingend dazu.

Motive für die Selbstständigkeit

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Motivationen für den Schritt in die Selbstständigkeit

Warum machen sich Menschen selbstständig? Warum werden Unternehmen gegründet? Warum ist das wichtig, das zu wissen? Der Unternehmer denkt sein Leben lang darüber nach: Warum bin ich Unternehmer? Was treibt mich an?

Raimund Imo

Das 1×1 des Unternehmertums: Gründung GmbH-Holding

Antworten zu den wichtigen Fragen zur GmbH-Holding: Wann lohnt sich die Gründung? Was muss beachtet werden? Vorteile, Risiken, Steuern, ... und viele andere Antworten rund um die Steuerspardose GmbH-Holding.

Zurück 1 2 Weiter
Stapel Aktenordner

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 4: Die Buchhaltung der GmbH

Wie funktioniert die Buchhaltung der GmbH? Hier ist das Mindestwissen des GmbH-Geschäftsführers über die Buchhaltung und Buchführung der GmbH zusammengestellt.

Geschäftsmann

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 1: Was ist eine GmbH?

Peter Saubert: "95% der GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, was eine GmbH ist." Deshalb hier der Einstieg in die Erklärung der GmbH.

Bild Businessplan-Erstellung

Businessplan

Gründerinnen und Gründer werden zu allen möglichen Anlässen nach einem Businessplan gefragt. Egal ob Finanzierung, Leasing, Mietvertrag, Bewerbung um einen Betreiberkonzept: Es wird ein Businessplan benötigt. Wir erstellen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Businessplan inklusive Liquiditätsplanung, Wirtschaftlichkeitsplanung, Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und wenn notwendig Planbilanz sowie Ihr Bewerbungskonzept oder Ihre Konzeptdarstellungen.

Besprechung von zwei Personen

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 3: Praktizieren der GmbH – Der Betrieb Ihres Unternehmens

Was ist für den laufenden Betrieb der GmbH wichtig? Worauf müssen Sie achten und was müssen Sie zum Betrieb verstanden haben?

Raimund Imo

Das 1×1 des Unternehmertums: Gründung GmbH-Holding

Antworten zu den wichtigen Fragen zur GmbH-Holding: Wann lohnt sich die Gründung? Was muss beachtet werden? Vorteile, Risiken, Steuern, ... und viele andere Antworten rund um die Steuerspardose GmbH-Holding.

Streichhölzer

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 7: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung

GmbH-Gründung: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit & Krisen vermeiden. Praxistipps für Geschäftsführung, Controlling und Haftungsrisiken.

Gefängnis von innen

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 6: Die „typischen“ Insolvenzstraftaten

Was sind die Top 10 der Insolvenztraftaten? Um was geht es. Kurz erklärt mit Praxisbeispielen.

Schaubild mit Recht und Richterspruch symbolisiert

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 5: Die Haftung des Geschäftsführers

Statt dem Gesellschafter haftet in der GmbH der Geschäftsführer. Was die Pflichten des Geschäftsführers sind und was das für seine Haftung bedeutet, wird hier erklärt.

Siegel eines Notars unter einem Vertrag

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 2: Ablauf der Gründung Ihrer GmbH

Was passiert wie und warum in welcher Reihenfolge bei der Gründung einer GmbH. Hier wird der Gründungsprozess erläutert.