Das 1×1 der Gründung – Gemeinschaftsgründungen mit zwei Gründern
Besonderheiten und Herausforderungen einer Gründung von zwei Gründern, die ein gemeinsames Gründungsvorhaben planen
Bearbeitungsstand: September 2025
Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründer-Persönlichkeit?
Für wen schreibe ich diese Informationen?
Dieser Text wendet sich an alle, die in Teams gründen wollen. Der besondere Fokus liegt aber auf zwei Gründern, weil hier die schwierigsten Situationen zu erwarten sind. Diesen Teams aus Gründerinnen und Gründern möchte ich eine Orientierung geben, was für sie in der gemeinsamen Vorbereitung wirklich wichtig ist und was besprochen werden muss.
Gemeinschaftsgründungen – Besonderheiten und Herausforderungen einer Gründung von zwei Gründern, die ein gemeinsames Gründungsvorhaben planen
Der Entschluss, ein Unternehmen zu gründen, ist oft von Enthusiasmus und einer starken Vision geprägt. Viele Gründer entscheiden sich dafür, diesen Weg nicht allein zu gehen, sondern mit einem Partner an ihrer Seite. Eine Gemeinschaftsgründung, insbesondere als Duo, bietet viele Vorteile: geteilte Kompetenzen, erweiterte Netzwerke, eine gestärkte Finanzkraft und nicht zuletzt die moralische Unterstützung in einem neuen, unsicheren Lebensabschnitt. Die Arbeitslast und der psychologische Druck bei Misserfolgen können auf zwei Schultern verteilt werden, und die Diskussion von Entscheidungen mit einem Partner kann deren Qualität erheblich verbessern.
Doch so verlockend die Vorteile auch sein mögen, die größte Gefahr für eine solche Gründung ist oft nicht der Markt, sondern das Team selbst. Zahlreiche Beispiele aus der Praxis, wie Streitigkeiten beim Notartermin oder Trennungen aufgrund unterschiedlicher Lebensplanungen, belegen dies eindrücklich. Um die häufigsten Fallstricke zu vermeiden, ist eine intensive Auseinandersetzung mit den Besonderheiten und Herausforderungen einer Gründung zu zweit unerlässlich.
Die „ungeschriebenen Regeln“: Was vor der Gründung geklärt werden muss
Der Nährboden für spätere Konflikte sind oft unausgesprochene Erwartungen und unterschiedliche Grundannahmen. Bevor Verträge aufgesetzt und Rechtsformen gewählt werden, müssen sich die Gründungspartner intensiv mit einer Reihe von fundamentalen Fragen auseinandersetzen:
Gemeinsame Vision und Motivation
Binden die Gründer wirklich die gleichen Ziele und Motivationen? Haben beide ein identisches Verständnis vom Geschäftsmodell?
Arbeitseinsatz und Engagement
Besteht ein gemeinsames Verständnis über den Umfang der zu leistenden Arbeit und den persönlichen Einsatz im Unternehmen?
Rollen und Kompetenzen
Ergänzen sich die Gründer wirklich in ihren Fähigkeiten, Netzwerken und Kompetenzen? Gibt es ein klares, gemeinsames Verständnis über die Rollenverteilung (z. B. Führungskraft, Verkäufer, Planer, Innovator)? Eine klassische Aufteilung kann beispielsweise in einen Technologie-Experten („Hacker“), einen Design-Experten („Hipster“) und einen Vertriebs-Experten („Hustler“) erfolgen.
Vergütung
Gibt es eine klare Regelung für den Fall, dass der Arbeitseinsatz unterschiedlich ausfällt? Dies ist ein extrem häufiger Streitpunkt.
Bisherige Zusammenarbeit
Welche Erfahrungen aus der Vergangenheit sprechen für oder gegen eine gute Zusammenarbeit?
Praktische Herausforderungen und rechtliche Fallstricke je nach Rechtsform
Neben den zwischenmenschlichen Aspekten lauern auch konkrete organisatorische und rechtliche Risiken, die stark von der gewählten Rechtsform abhängen.
Die 50/50-Pattsituation: Ein spezifisches Risiko für Gründer-Duos ist die Stimmrechtsverteilung von 50/50. Diese Konstellation kann bei Meinungsverschiedenheiten zu einer kompletten Blockade führen, in der keine Entscheidungen mehr getroffen werden können. Dieses Problem tritt bei nahezu allen gängigen Rechtsformen auf und erfordert besondere Vorkehrungen im Gesellschaftsvertrag.
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts):
Als häufigste Variante ist die GbR zwar einfach zu gründen und zu beenden, birgt aber erhebliche Risiken. Das größte ist die persönliche Haftung beider Gründer für das gesamte Unternehmen sowie die Aussagen und Verträge, die der Geschäftspartner geschlossen hat. Zudem sind Themen wie Gewinnverteilung bei unterschiedlichem Arbeitseinsatz und die Folgen des Ausscheidens eines Gesellschafters (z.B. Liquidation) unbedingt vertraglich zu regeln. Auch die Abhängigkeit in der persönlichen Lebensplanung – etwa wenn eine Gründerin schwanger werden möchte – kann hier schnell zum Problem werden.
PartG (Partnerschaftsgesellschaft):
Diese Rechtsform für Freiberufler ist gewerbesteuerfrei, teilt aber viele Risiken mit der GbR. Beide Partner haften für das gesamte Unternehmen, auch wenn die Berufshaftung immer nur personenbezogen ist. Die typischen Konfliktpunkte wie unterschiedlicher Arbeitseinsatz, Lebensplanung und die Pattsituation bestehen auch hier.
GmbH/UG:
Die GmbH kann als „Wolf im Schafspelz“ beschrieben werden. Die versprochene Haftungsbeschränkung wird häufig durch die persönliche Haftung des Geschäftsführers erkauft, der bei kleinen GmbHs meist einer der Gründer ist. Hier müssen vor allem die Kapitalbeteiligung sowie die damit verbundenen Stimm- und Vetorechte exakt geklärt werden. Auch Regelungen zur Prokura müssen im Handelsregister eingetragen werden. Ein wesentlicher Nachteil ist, dass eine GmbH nur sehr schwierig und teuer zu beenden ist. Auch sind viele Gründer nicht in der Lage, die Konsequenzen der GmbH als Vollkaufmann zu verstehen.
Wenn Sie die Gründung einer GmbH oder UG planen, informieren Sie sich im Vorfeld zum Beispiel mit unsere Reihe 1×1 der GmbH-Gründung.
Strategien zur Vermeidung und Lösung von Konflikten
Es gibt Strategien, um die genannten Risiken zu reduzieren.
Die Alternative zur Gemeinschaftsgründung – Kooperation von zwei Einzelunternehmen
Eine grundlegende Möglichkeit zur Risikovermeidung ist, dass jeder Gründer ein eigenes Unternehmen gründet und diese dann kooperieren.
Vorteile
Die Haftung beschränkt sich auf klare Projektschnittstellen, die unternehmerische Freiheit bleibt erhalten, und bei einer Trennung muss keine Firma liquidiert werden. Dieses Modell ist zudem steuerlich und bürokratisch sehr einfach.
Risiko
Es muss im Vorfeld das Risiko der Scheinselbstständigkeit geprüft werden.
Der Gesellschaftsvertrag als „Ehevertrag“
Unabhängig von der Rechtsform benötigt jede Gemeinschaftsgründung einen detaillierten Gesellschaftsvertrag. Er kann plakativ als „Ehevertrag“ des Unternehmens bezeichnet werden, dessen Notwendigkeit meist erst erkannt wird, wenn die Partnerschaft zerbricht. Dieser Vertrag sollte alle kritischen Punkte regeln: Wer darf Verträge abschließen, wie wird die Vergütung gehandhabt und was passiert, wenn ein Partner ausscheidet?
Lösungen für die 50/50-Pattsituation
Um eine Entscheidungsblockade bei 50/50-Gründung zu verhindern, sollten im Vorfeld klare Mechanismen etabliert werden:
Festlegung von Lead-Verantwortlichkeiten: Ein Gründer erhält in einem bestimmten Bereich (z.B. Marketing, Finanzen) das letzte Wort.
Einbeziehung externer Berater: Ein unabhängiger Beirat oder Mentor kann bei wichtigen Entscheidungen als Schlichter fungieren.
Vordefinierte Eskalationspfade: Es sollten klare Prozesse für unlösbare Konflikte festgelegt werden, die bis zu einem Buy-out oder der Auflösung der Partnerschaft reichen können.
Fazit
Eine Gründung zu zweit kann die Chancen auf Erfolg deutlich erhöhen. Der Schlüssel dazu liegt jedoch in einer proaktiven und ehrlichen Auseinandersetzung mit den potenziellen Konfliktfeldern. Die Fähigkeit, konstruktiv mit Meinungsverschiedenheiten umzugehen und gemeinsame Lösungen zu finden, ist letztlich ein entscheidender Erfolgsfaktor für jedes Gründerduo. Ein gut durchdachter „Ehevertrag“ und klare Regeln für die Zusammenarbeit sind keine Zeichen von Misstrauen, sondern die Grundlage für eine stabile und erfolgreiche unternehmerische Partnerschaft.
Zu diesem Thema gibt es auch ein Whitepaper, das Sie kostenlos herunter laden können: Whitepaper Gemeinschaftsgründungen – Besonderheiten und Herausforderungen von Gründungen mit zwei Partnern
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