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Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Warum geben viele Selbstständige nach 3 Jahren auf?

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i 3 Inhaltsverzeichnis

Der Beginn

Nach Gründung aus der Arbeitslosigkeit geben viele Selbstständige auf, wenn die Gründungsunterstützung nach sechs Monaten ausläuft. Die meisten Geschäftsaufgaben erfolgen aber im dritten Geschäftsjahr, unabhängig vom Weg in die Selbstständigkeit. (Quelle für die drei Jahre zum Beispiel „Gründungen und Unternehmensschließungen, IFM Bonn“) Der Grund dafür ist fehlendes Wissen dieser Gründer. Für Gründerinnen und Gründer, Unternehmerinnen und Unternehmen in der Startphase schreibe ich diesen Beitrag.

Wenn man ein Unternehmen gründet, dann geht es zunächst darum, möglichst wenig Ausgaben zu haben. Dazu wird der gesetzlichen Krankenkasse und dem Finanzamt zunächst ein sehr niedriger Planwert als Gewinn mitgeteilt.

Die gesetzliche Krankenkasse setzt dann den Mindestbeitrag fest.

Das Finanzamt legt eine jährliche Erklärungsfrist fest. Vorauszahlungen werden nicht festgesetzt.

Damit wurde das Ziel einer niedrigen monatlichen Zahlungsbelastung erreicht. Bei wirtschaftlichem Erfolg füllt sich jetzt das Konto. Stellen wir uns einfach vor, dass unser erfolgreiche Gründer im ersten Jahr jetzt 100.000€ Einnahmen und 50.000€ Ausgaben hat. Im zweiten Jahr sind es schon 300.000€ Einnahmen und 200.000€ Ausgaben. In den ersten 6 Monaten des dritten Jahres sind es 200.000€ Einnahmen und 130.000€ Ausgaben. (Die Zahlen sind Beispiele, um konkret auch etwas rechnen zu können. Wenn Sie die Zahlen nicht nachvollziehen wollen, brauchen Sie sich mit den Zahlen nicht beschäftigen.) Unser Gründer ist also richtig glücklich und freut sich über seinen Erfolg.

Gründer fröhlich

Im dritten Geschäftsjahr wird es jetzt anders. Das Finanzamt hat in der letzten Zeit Briefe geschickt, in denen zur Abgabe von Steuererklärungen aufgefordert wurde. Auch der Steuerberater wollte Unterlagen und nun muss im Frühjahr des dritten Jahres die Steuererklärung abgegeben werden. Dann vergehen vielleicht 6 oder 8 Wochen. Und dann kommen die Steuerbescheide.

Umsatzsteuerbescheid erstes Geschäftsjahr

Von den 100.000€, die eingenommen wurden, sind ca. 16.000€ Umsatzsteuer. Allerdings kann unser Gründer ein paar Vorsteuern aus den 50.000€ Ausgaben abziehen. Da aber die Belege teilweise nicht richtig ausgestellt wurden oder auch Bewirtungskosten enthalten waren, sind nur ca. 6.000€ Vorsteuern erstattungsfähig. Das Finanzamt möchte also 10.000€ Umsatzsteuerzahlung für das erste Geschäftsjahr. Der Betrag ist sofort fällig.

Weiterhin setzt das Finanzamt 10.000€ Umsatzsteuervorauszahlung für das zweite Geschäftsjahr und 10.000€ Umsatzsteuervorauszahlung für das dritte Geschäftsjahr fest. Der Betrag für das zweite Geschäftsjahr ist sofort fällig. Der Anteil für das 3. Geschäftsjahr ist für das Quartal 1, 2 und 3 inzwischen auch schon sofort fällig, weil inzwischen ist es August. Der Anteil für das 4. Quartal ist erst am 10. November, das heißt in 3 Monaten fällig.

Insgesamt sind also aus der Umsatzsteuer sofort 27.500€ in diesem Beispiel sofort fällig. Dieser Betrag kann auch nicht gestundet werden.

Gründer: verzweifelt

Jetzt denkt unser Gründer: Schlimmer kann es nicht kommen.

Gewerbesteuerbescheid erstes Geschäftsjahr

Unser Gründer hat also 100.000€ eingenommen. Davon waren ca. 16.000€ Umsatzsteuer. Der Umsatz betrug also ca. 84.000€. (Auch hier gilt: Die Zahlen sind Beispiele, um konkret auch etwas rechnen zu können. Wenn Sie die Zahlen nicht nachvollziehen wollen, brauchen Sie sich mit den Zahlen nicht beschäftigen. Fokussieren Sie sich auf die Probleme.)

Dem gegenüber standen Ausgaben von 50.000€, von denen 6.000€ abzugsfähige Vorsteuern waren. Die Kosten werden sich also auf ca. 44.000€ belaufen haben. Umsatz 84.000€ minus Kosten 44.000€ ergeben den Gewinn. Der Gewinn betrug also im ersten Jahr 40.000€.

Bei einem gewerbetreibenden Einzelunternehmen ist der Gewerbeertrag jetzt also 40.000€. Hiervon dürfen wir einen Freibetrag von 24.500€ abziehen. Es bleiben 15.500€ steuerpflichtiger Gewerbeertrag. Gehen wir einmal von einem Gewerbesteuerhebesatz von 400% aus. Dann ergibt sich der Gewerbesteuersatz mit 15%. Es ergibt sich also eine Gewerbesteuer von 15% von 15.500€, das heißt 2.325€ für das erste Jahr. Der Betrag ist sofort fällig, kann aber gestundet werden.

Nach dem Gewerbesteuerbescheid kommt die Vorauszahlungsfestsetzung über 2.325€ für das zweite Jahr und für das dritte Jahr. Das zweite Jahr ist schon fällig. Im dritten Jahr sind nur 3 Quartale fällig. Das 4. Quartal wird erst im November fällig.

Insgesamt werden also jetzt 6.393,75€ Gewerbesteuer sofort fällig. 581,25€ werden erst im November fällig.

Gründer: verzweifelt

Unser Gründer rechnet: 33.893,75€ – Wo soll ich die herbekommen? Und er denkt: Schlimmer kann es nicht kommen. Dass weitere 3.081,25€ im November fällig werden, kann unser Gründer jetzt gar nicht mehr realisieren.

Einkommensteuerbescheid erstes Geschäftsjahr

Wir haben oben schon den Gewinn mit 40.000€ ermittelt. Wir unterstellen, dass unser Gründer alleinstehend ist. Da wir 2025 haben, war das erste Geschäftsjahr wohl 2023. Also ermitteln wir die Einkommensteuer mit dem Rechner des BMF mit 7.828€, die schon fällig sind.

Das Finanzamt legt die Vorauszahlung für 2024 mit 7.461€ fest, weil die Steuerprogression durch die Regierung damals gemindert wurde. Für 2025 sind 7.320€ festgesetzt. 2024 ist natürlich auch fällig und im August 2025 sind die Quartale 1 bis 3 fällig. Das 4. Quartal wird erst im November fällig.

Insgesamt werden also jetzt 21.527€ Einkommensteuersteuer sofort fällig. 1.830€ werden erst im November fällig.

Unser Gründer rechnet: 55.420,75€ Steuerzahlungen – Wo soll ich die herbekommen? Dass weitere 4.911,25€ im November fällig werden, kann unser Gründer jetzt gar nicht denken.

Insgesamt werden also in diesem Jahr 60.332€ Steuern fällig. Im ersten Jahr, das sind die Zahlen, die unser Gründer bis jetzt nur kennt, hatte er einen Gewinn von 40.000€. Er sagt also: „Ich zahle ja mehr Steuern, als ich Gewinn mache.“ Das stimmt zwar nicht, wird aber häufig so ausgesprochen und fast jeder hat diese Aussage schon einmal gehört.

Und er denkt: Schlimmer kann es wirklich nicht kommen.

Gründer: verzweifelt

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung hatte schon nach einem Einkommensnachweis gefragt. Jetzt bekommt Sie einen. Unser Gründer hatte nur einen Mindestbeitrag von 305€ im Monat gezahlt. Jetzt hatte er aber 40.000€ pro Jahr einkommen. Und der dazu gehörende Beitrag sind in unserem Beispiel 705€ pro Monat. Unser Gründer hat als 400€ pro Monat zu wenig gezahlt. Also möchte die Krankenkasse die Differenz für das erste Jahr, das zweite Jahr und die ersten 8 Monate des aktuellen Jahres. Das bedeutet eine Nachzahlung von 12.800€.

Unser Gründer rechnet: 68.220,75€ – Wo soll ich die herbekommen? Und er denkt: Schlimmer kann es nicht kommen. Dass weitere 4.911,25€ im November fällig werden, kann unser Gründer jetzt gar nicht mehr denken.

Gründer: verzweifelt

Und er denkt: Schlimmer kann es wirklich nicht kommen.

Aber es kommen noch zum Beispiel noch HWK oder IHK. Die Verzweiflung der Gründer ist nachvollziehbar. Stellen Sie sich das einmal für einen Unternehmer vor, der bisher 3 Millionen € Umsatz und 1 Millionen Gewinn hatte.

Jetzt habe ich den Fall oben so konstruiert, dass unser Gründer mit 200.000€ Einnahmen und 130.000€ in den ersten 6 Monaten des dritten Jahres das Problem vielleicht gelöst bekommt. Aber schön ist es nicht.

Selbstständige haben nicht mehr Geld als Angestellte, weil sie mehr Geld verdienen. Erfolgreiche Selbstständige haben mehr Geld als Angestellte, weil Sie immer Angst haben, dass das Geld auf dem Konto jemand anderem gehört. Wenn es jemand anderem gehört, kann ich es nicht ausgeben und reich wird man eben nicht vom Geld, dass man verdient. Reich wird man vom Geld, das man nicht ausgibt.

Peter Saubert

Unternehmensberater, Gründungsberater

Was kann man machen, um nicht in eine Falle wie unser Beispiel-Gründer zu laufen?

  • Eiserne Kostendisziplin: Sie können jeden Euro nur genau einmal ausgeben. Halten Sie Ihr Geld zusammen und seien Sie sparsam. Das reduziert Ihr Risiko.
  • Rücklage für die Umsatzsteuer: Mindestens ein Sechstel des Gewinns ist Umsatzsteuer. Wenn Sie hauptsächlich Personalkosten haben, ist es ein Sechsel des Umsatzes. Legen Sie dieses Geld auf ein Konto und fassen Sie nicht an, außer um die Umsatzsteuer zu zahlen.
  • Rücklage für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer: Legen Sie ein weiteres Drittel des Gewinns für die Gewerbesteuer und die Einkommensteuer beiseite. Das bedeutet: Insgesamt liegt jetzt mindestens die Hälfte Ihres Gewinns auf Ihrem Steuer-Rücklagenkonto. Diesen Anteil sollten Sie regelmäßig anpassen. Für Gründer passt das ganz gut. Später, wenn Sie erfolgreich sind, werden es eher zwei Drittel sein.
  • Rücklage für die Krankenkasse: Wenn Sie gesetzlich versichert sind, rechnen Sie Ihre aktuellen Krankenkassenbeiträge regelmäßig aus und legen Sie die Reserve zur Seite auf Ihr Rücklagenkonto.

Sollten Sie Geld vom Rücklagenkonto für die Innenfinanzierung benötigen, betrachten Sie das als Kredit, den Sie bis zum August des dritten Geschäftsjahres zurückzahlen müssen.

Die größten Gefahren für junge Unternehmer und Selbstständige ist: Sie belohnen sich finanziell für Erfolge, die Sie noch erreichen müssen und nicht für erreicht Ziele. Und Sie haben keinen Überblick, über die Forderungen gegen Sie.

Peter Saubert

Unternehmensberater, Gründungsberater

Wenn Sie die Regeln befolgen, werden Sie nicht negativ überrascht und werden den kritischen Moment überstehen.

Oft wir mir gesagt: „Ich kann doch die Vorauszahlungen anpassen. Dann habe ich die Beträge immer richtig gezahlt.“ Ob Sie dann richtig gezahlt haben, stelle ich einmal in Frage. Sie sollten sich aber eins absolut bewusst machen: Es gibt fast keinen besseren Ort auf der Welt für Geld, als Ihr Konto. Mein Konto ist natürlich noch besser. Aber das sehen Sie naturgemäß anders.

Peter Saubert

Unternehmensberater, Gründungsberater

Was kann man tun, wenn man schon in die Steuerfalle getappt ist?

Wer in die Steuerfalle getappt ist, muss sich eins bewusst machen. Jetzt holen sich Finanzamt und andere das Geld der letzten drei Jahre. Es ist wird auch wieder besser. Sie müssen jetzt in den nächsten drei Monaten die Fehler der letzten 3 Jahre korrigieren. Jetzt kommt eine harte Phase für Sie.

Sofortmaßnahmen

Was Sie als erstes tun: Kosten runter. Alles, was nicht unbedingt benötigt wird, geschäftlich oder privat, gibt es nicht mehr. Jetzt sind Sie in der Phase, zu der Wolfgang Grupp von Trigema sagt: „Wenn es schlecht läuft, isst der Unternehmer trockenes Brot.“​

Sollten Sie im zweiten und dritten Geschäftsjahr schlechte Wirtschaftsjahre gehabt haben, können Sie ggf. beim Finanzamt beantragen, die Vorauszahlungen zu reduzieren. Das macht dann Sinn und sollte auch getan werden. Dazu müssen Sie einen Antrag an das Finanzamt stellen und begründen, warum Sie der Meinung sind, dass die Vorauszahlungen reduziert werden müssen. Hierfür werden Sie betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) benötigen.

Weiterhin sollten Sie in die Verhandlung mit dem Finanzamt gehen. Beim der Umsatzsteuer hat der Finanzbeamte keinen Spielraum. Bei allen anderen Steuern aber schon, wenn das Finanzamt glaubt, dass es das Geld irgendwann bekommt. Also versuchen Sie eine Lösung mit dem Finanzamt zu erreichen. Wenn es erst einmal eine Pfändung des Kontos gibt, gibt es auch keine Darlehen der Bank mehr.

Folgemaßnahmen

Als zweites geht es darum einen detaillierten Überblick über die Forderungen, die Sie kennen und die vermutlich noch auf Sie zukommen, zu bekommen. Dazu benötigen Sie einen Liquiditätsplan.

Als drittes heißt es Liquidität zu schaffen, das bedeutet: Sorgen Sie dafür, dass Sie das Geld zusammen bekommen, was Sie brauchen werden.

Für die Geldbeschaffung gibt es die folgenden Möglichkeiten:

  • Verkürzen Sie die Zahlungsziele Ihrer Kunden
  • Verlängern Sie die Zahlungsziele Ihrer Lieferanten
  • Versuchen Sie höhere Preis zu realisieren
  • Beschaffen Sie sich Kredite

Kredite zu beschaffen, funktioniert nur, wenn man in der Vergangenheit schon gezeigt hat, dass man versteht, wie es funktioniert und das Einkommen tatsächlich genügt, um den Kredit und den Lebensunterhalt zu bestreiten. Dazu benötigt man aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), eine gute Finanzplanung und einen guten Überblick über die Risiken. Man muss dem Banker auch erklären können, wie man das Problem lösen will. Dieser Geschäfts- oder Businessplan kann natürlich kein einfacher Gründungsplan sein. Gerne unterstützen wir bei der Erstellung.

Nach meiner Erfahrung wird immer wieder behauptet, dass Preiserhöhungen nicht funktionieren und nicht durchsetzbar sind. Allerdings wenn die Unternehmer mit dem Rücken zur Wand stehen, ist es oft gar kein Problem, höhere Preise durchzusetzen. Das heißt im Umkehrschluss: Die Unternehmer verschenken Geld und erhöhen Ihr Risiko, bis die Not wirklich groß wird. Allerdings sind höhere Preise nicht immer durchsetzbar. Das muss man auch anerkennen.

Das Gleiche gilt auch für die Zahlungsziele. Bis die Not groß wird, wird immer auch immer behauptet: Die Kunden werden nicht früher zahlen. Motivieren Sie Sie die Kunden möglichst früh oder in Vorkasse zu zahlen. Sie werden vielleicht überrascht sein, wie häufig es funktioniert. Wenn es nicht funktioniert, weil Sie eben schlechte Kunden haben, sollten Sie sich mit Factoring beschäftigen.

Factoring

Factoring ist ein Verkauf Ihrer Forderungen an eine Factoringgesellschaft. Was heißt das? Sie treten die Zahlung, die Ihr Kunde leistet an die Factoringbank ab. Technisch zahlt der Kunde auf ein Konto, dass nicht Ihnen gehört, sondern der Factoringbank. Dafür bekommen Sie Geld von der Factoringgesellschaft in relativ kurzer Zeit. Die Fristen liegen bei bis zu 14 Tagen. Das bedeutet: Statt einem Zahlungsziel von 30 Tagen, dass dann vielleicht um 30 Tage überzogen wird, erhalten Sie Ihr Geld zum Beispiel nach 10 Tagen. Damit schöpfen Sie Liquidität. Allerdings ist dieser Service auch nicht, umsonst zu haben.

Damit Sie Factoring nutzen können, ist es wichtig, dass Sie die kaufmännischen Gepflogenheiten einhalten. Das bedeutet, Sie liefern auf eine Bestellung. Der Kunde nimmt die Leistung auch formal ab. Klappt das nicht, wird es auch nichts mit Factoring.

Was immer klappt, wenn die Bonität Ihres Kunden gut ist: Der Kunde sendet Ihnen eine Gutschrift mit der Fälligkeit innerhalb von maximal 90 Tagen.

Denken Sie auch über Factoring nach, wenn in Ihren Verträgen steht, das dürfen Sie nicht. Für diese Fälle gibt es verdecktes Factoring, das die fivewi oft abbilden kann.

Sale and Lease back (SLB)

Sollten Sie ein Betriebsvermögen haben, dass man im Sale and Lease back nutzen kann, können Sie diese Möglichkeit auch umsetzen. Solch ein Betriebsvermögen können Fahrzeuge oder Maschinen sein.

Natürlich sind die Leasinggesellschaften nicht begeistert und die Finanzierung ist nicht unbedingt einfach. Aber es ist eine Möglichkeit, an Geld zu kommen, das Sie jetzt brauchen.

Wenn Sie sich zur Finanzierung Ihrer Steuernachzahlung beraten lassen wollen, melden Sie sich gerne bei uns.

Peter Saubert

Direkter Kontakt zu Peter Saubert

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