Das 1×1 der Gründung – Verträge & Vertragsarten
Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründer-Persönlichkeit?

Für wen schreibe ich diese Informationen?

Inhaltsverzeichnis
Verträge & Vertragsarten
Wie kommt ein Vertrag zustande?

Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?

Eigentumsverträge
Kaufvertrag: Der Eigentumsvertrag zur Übertragung einer existierenden Sache
Gibt es eine Sache schon, dann kann diese Sache verkauft werden. Ich kann ein Produkt aus dem Supermarkt kaufen oder ein Auto. Grundstücke, Markenrechte, Rohstoffe funktionieren natürlich auch.
Ein Kaufvertrag ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei Parteien, dem Käufer und dem Verkäufer. Er regelt den Kauf einer Ware, das heißt den Eigentumsübergang, und legt die Rechte und Pflichten beider Parteien fest. Wird ein Kaufvertrag geschlossen, müssen einige Punkte geklärt sein:
- Wer ist der Käufer?
- Wer ist der Verkäufer?
- Was genau wird ver- bzw. gekauft?
- Wie hoch ist der Preis?
- Wann ist der Preis zu zahlen?
- Wann ist die Ware zu liefern?
- Wohin ist die Ware wie zu liefern?
- Wo und wann findet der Gefahrenübergang statt?Ab dem Gefahrenübergang trägt der Käufer das Risiko für Schäden oder Verlust am Kaufgegenstand trägt. Bis zum Gefahrenübergang trägt der Verkäufer das Risiko für die Schäden oder Verlust am Kaufgegenstand.
- Welche Rechte hat der Käufer bei Mängeln des Kaufgegenstands (z.B. Nachbesserung, Rücktritt)?
- Bis wann kann der Käufer Mängel geltend machen?
- Gibt es Zusatzvereinbarungen wie Rückgaberecht, Stornobedingungen, Schlichtungsvereinbarung, ...?
- Gibt es einen Eigentumsvorbehalt? Das bedeutet, der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung vor.
- Gibt es Versicherungsbedingungen? Unter Umständen machen Regelung der Versicherung des Kaufgegenstands während des Transports oder der Lagerung Sinn.
In der Regel haben schriftliche Verträge dann auch noch eine Salvatorische Klausel. Diese soll die Wirksamkeit des Vertrags sicherstellen, falls einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten.
Schriftliche Verträge führen natürlich zu einer einfacheren Beweisbarkeit. Das kann Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Im Kaufvertrag schuldet der Verkäufer die verkaufte Sache.

Werkvertrag: Werkverträge sind der Standard für Dienstleistungen.

Der Werkvertrag ist kein Werk-s-vertag. Es geht um das Werk, vergleichbar mit Handwerk, Werkstück oder Kunstwerk.
Während beim Kaufvertrag eine bereits bestehende Sache übertragen wird, entsteht beim Werkvertrag eine neue Sache oder Leistung. Der Fokus liegt auf dem Prozess der Herstellung und nicht auf dem bereits vorhandenen Gegenstand. Damit ist der Vertrag über eine Dienstleistung, wie ein Haarschnitt, eine Renovierung oder eine Softwareentwicklung typischer Weise ein Werkvertrag. Der Dienstleistungsvertrag ist also in der Regel ein Werkvertrag. Der Dienstleistungsvertrag sollte nicht mit dem Dienstvertrag verwechselt werden.
Voraussetzung für einen Werkvertrag ist: Es muss Klarheit darüber bestehen, dass das Werk tatsächlich erstellt werden kann.
Ansonsten ist ein Werkvertrag genau so aufgebaut wie ein Kaufvertrag.
Im Werkvertrag schuldet der Verkäufer das Ergebnis, das heißt das Werk.
Dienstvertrag: Mit dem Dienstvertrag wird ein Dienst am Käufer vereinbart.
Der Dienstvertrag ist eine Sonderform des Kaufvertrags, bei der für die Leistung nicht sicher vorhergesagt werden kann, ob das angestrebte Ziel auch wirklich erreicht werden kann. Das ist zum Beispiel beim Arzt der Fall. Der Arzt kann Ihnen nicht versprechen, dass Sie wirklich gesund werden. Er kann sich nur darum bemühen. Auch ein Anwalt wird in der Regel einen Dienstvertrag schließen. "Vor Gericht und auf hoher See, sind Sie in Gottes Hand." Der Anwalt kann Ihnen den Freispruch vor Gericht nicht versprechen. Er kann sich nur darum bemühen.
Verkauft wird also das Bemühen um ein Ergebnis, das nicht unbedingt erreichbar ist. Der Fokus liegt auf dem Bemühen, das Ziel zu erreichen.
Der Dienstleistungsvertrag sollte nicht mit dem Dienstvertrag verwechselt werden. Ein Vertrag über eine Dienstleistung ist in der Regel ein Werkvertrag. Beim Dienstvertrag geht es begrifflich um dienen im althergebrachten Verständnis.

Prinzipiell ist ein Dienstvertrag genau so aufgebaut, wie ein Kaufvertrag oder Werkvertrag. Es wird nur eingeschränkt, dass es sich um Bemühung und nicht um Ergebnis handelt.
Jeder Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag. In der Folge sind Dienstverträge auch besonders anfällig für Scheinselbstständigkeit.
Im Dienstvertrag schuldet der Verkäufer das Bemühen um das Ergebnis. Damit das sichergestellt wird, schuldet der Verkäufer zwingend auch Loyalität gegenüber dem Käufer.
Die Abrechnung von Dienstverträgen erfolgt in der Regel nach Aufwand.
Besitzverträge
Geht es um den Besitz einer Sache, dann sprechen wir über Miet- oder Pachtverträge. Der Unterschied zwischen Miet- und Pachtvertrag ist: Die Ernte aus der vermieteten Sache gehören dem Eigentümer beim Mietvertrag und dem Pächter beim Pachtvertrag. Einen Garten pachte ich und darf dann auch die Früchte ernten. Würde ich den Garten mieten, gehören die Früchte dem Eigentümer.
Der Besitzvertrag hat folgende Regelungen:
- Wer sind die Vertragsparteien?
- Was wir vermietet? Auto, Haus, Wohnung, Fahrrad, Kredit, ...
- Wie ist die Beschaffenheit der vermieteten Sache? Wie ist der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe? Wie muss der Zustand zur Rückgabe sein?
- Wie hoch ist der Mietpreis?
- Wann ist der Mietpreis zu zahlen?
- Gibt es eine Sicherheit? Wie muss diese Sicherheit beschaffen sein? Wie ist die Sicherheit dem Vermieter zu stellen?
- Wann beginnt die Miete und wann endet die Miete?
- Wie kann der Mietvertrag gekündigt werden?
- Was sind Kündigungsgründe?
- Wie darf die gemietet Sache genutzt werden? Wie darf die vermietet Sache nicht genutzt werden?
