Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründer-Persönlichkeit?
Für wen schreibe ich diese Informationen?
Inhaltsverzeichnis
Welchen Namen trägt meine Firma?
Was bedeutet eigentlich der Begriff Firma?
Die Firma ist der offizielle Name, unter dem eine Unternehmung die Geschäfte führt und seine Unterschrift leistet. Die Firma besteht aus einem Namen und der Rechtsform. Allerdings wird die Rechtsform nur angegeben, wenn sie sich nicht aus dem Namen erschließt.
Heißt eine Unternehmen Max Müller, ist klar, dass es sich um eine Einzelunternehmung oder einen Freiberufler handelt. Wäre Max Müller eingetragener Kaufmann, müsste er als Firma angeben Max Müller e.K. Die Max Müller GmbH müsste ebenfalls die Rechtsform mit angeben.
Heißt eine Firma Müller & Schulz, ist klar, dass es sich um eine GbR handelt. Wären Müller und Schulz Freiberufler mit eingetragener Partnerschaft würden sie sich vermutlich Müller Schulz PartG oder Ingenieurbüro Müller & Schulz PartG nennen. Wäre die Gesellschaft als oHG im Handelsregister eingetragen heißt die Firma Müller & Schulz oHG. Die Müller & Schulz GmbH gibt die Rechtsform natürlich auch mit an.
Juristische Personen, wie GmbH oder UG, müssen sich aber nicht nach den Inhabern nennen. Juristische Personen können sich Phantasienamen geben. Die Regeln für den Namen von juristischen Personen in Deutschland sind in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Einige grundlegende Prinzipien für Firmennamen sind:
- Der Name muss eindeutig sein und sich von den Namen anderer Unternehmen unterscheiden, um Verwechslungen zu vermeiden. Dies wird regelmäßig auch geprüft und führt zu Eintragungsablehnungen
- Der Name darf nicht irreführend sein und muss einen Bezug zum Unternehmen haben.
- Bestimmte Begriffe oder Wortkombinationen sind gesetzlich ausgeschlossen, wie beispielsweise Begriffe, die staatliche Organe oder Behörden täuschen könnten. Sie dürfen sich zum Beispiel nicht „Wirtschaftsministerium GmbH“ oder „Baubehörde UG“ nennen.
Was ist ein Markenname?
Muss ich jetzt eine GmbH gründen, wenn ich als Namen für meine Firma zum Beispiel „24/7 Dienstleistungen“ haben will? Wenn die Firma so heißen soll, vermutlich schon. Aber das wollen Sie vermutlich nicht. Sie wollen in der Regel einen Markennamen „24/7 Dienstleistungen“. Das ist nicht der Firmenname.
Ihre Lösung als Personengesellschaft ist dann vermutlich der Firmenname aus Ihrem eigenen Namen, zum Beispiel Firma Max Müller: Das ist offensichtlich eine Einzelunternehmung. Und der Markenname heißt bei Ihnen „24/7 Dienstleistungen“. Sie treten auch immer mit dem Kundenversprechen „24/7 Dienstleistungen“ auf. Allerdings geben Sie im Impressum und im Brief Ihre richtige Firma mit an.
Wenn Sie das juristisch genau prüfen müssen oder juristisch wirklich verstehen wollen, müssen Sie sich dazu juristisch beraten lasse. Das können wir natürlich nicht leisten.
Merkmale eines guten Markennamens:
- Einprägsam: Die Marke sollte leicht auszusprechen und zu merken sein.
- Bedeutungsvoll: Die Marke sollte idealerweise einen Bezug oder eine Assoziation zum Produkt oder Unternehmen haben.
- Unterscheidbar: Der Markenname darf nicht mit anderen Marken verwechselbar sein.
- Zeitlos: Der Markenname sollte auch in Zukunft noch aktuell sein. Vorsicht ist also bei Trendthemen geboten.
- Schutzfähig: Wenn der Name rechtlich geschützt werden soll, muss er auch die Anforderungen für den Markenschutz erfüllen.
Muss ich den Markennamen eintragen um ihn zu nutzen?
Nein, Sie müssen den Markenschutz nicht beantragen, um den Markenschutz zu genießen. Der Markenschutz entsteht durch Nutzung der Marke und er kann verfallen, wenn er nicht genutzt wird.
Aber es gibt natürlich sehr wohl Gründe dafür eine Marke zu schützen. Der Schutz von Marken macht auch in vielen Fällen Sinn. Sollten Sie das Gefühl haben, dass der Markenschutz wichtig für Sie ist, müssen Sie sich dazu weitergehend informieren und ggf. juristische Beratung in Anspruch nehmen.
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