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Fragen
Welche Versicherungen braucht mein Ingenieurbüro?
Versicherungen dienen der Absicherung von Risiken. Die Betriebshaftpflicht-Versicherung (für Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht-Versicherung (für Freiberufler) ist die einzige Versicherung, die wirklich jeder Selbstständige benötigt. Darüber hinaus gibt es weitere Absicherungsmöglichkeiten für spezifische Risiken:
- Normale Betriebsrisiken, die nicht direkt aus Verträgen resultieren, können mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden.
- Risiken aus Fremdeinwirkung wie Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Transportverlust können durch eine Inventar- oder Transportversicherung abgesichert werden.
- Untreue durch Mitarbeiter oder Griffe in die Kasse lassen sich durch Vertrauensschadensversicherungen absichern.
- Der Ausfall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann durch eine Zusatzversicherung bei der Krankenversicherung kompensiert werden.
- Bei hohen Fixkosten sollten Rohertragsversicherungen in Betracht gezogen werden, um den Umsatzausfall im Krankheitsfall zu decken.
- Eine private Absicherung für die Erwerbsunfähigkeitsrente ist für Selbstständige notwendig, da diese nicht über die Deutsche Rentenversicherung abgedeckt ist. Es ist ratsam, sich umfassend zu Versicherungen beraten zu lassen, da die meisten Konzepte eine detaillierte Analyse erfordern und die Risiken oft nicht vollständig bekannt sind.
Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung und warum ist sie wichtig?
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung (für Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht-Versicherung (für Freiberufler) ist die wichtigste Versicherung für Unternehmer und Selbstständige. Sie deckt normale Betriebsrisiken ab, die nicht direkt aus Verträgen resultieren. Dies umfasst Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter Dritten unbeabsichtigt zufügen. Beispiele hierfür sind, wenn sich ein Kind in einer Fußballschule verletzt, ein Handwerker ein wertvolles Gemälde im Hausflur beschädigt oder ein Mitarbeiter beim Kunden durch eine Glastür läuft und diese dabei zerstört.
Welche sozialen Absicherungen fallen bei der Selbstständigkeit weg?
Wer sich selbstständig macht, fällt aus vielen Bereichen des sozialen Auffangnetzes heraus. Folgende Absicherungen entfallen für Selbstständige in der Regel:
- Arbeitslosenversicherung: Diese ist ausschließlich für Arbeitnehmer vorgesehen. Eine Ausnahme besteht für Personen, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen und dann eine spezielle Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abschließen können.
- Erwerbsunfähigkeitsrente: Diese Leistung der Deutschen Rentenversicherung hängt an der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Selbstständige müssen sich hierfür privat absichern.
- Berufsgenossenschaft (BG): Als Selbstständiger sind Sie nicht über die Berufsgenossenschaft Ihres Arbeitgebers versichert. Sie müssen sich aktiv und aus eigenem Antrieb um eine Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit kümmern.
- Mutterschutz: Der Mutterschutz ist eine reine Leistung für Arbeitnehmer. Für selbstständige Mütter oder Väter gibt es lediglich Erziehungsgeld.
- Kündigungsschutz: Selbstständige haben keinen Kündigungsschutz. Das Fehlen von Aufträgen ist ein unternehmerisches Risiko.
- Insolvenzgeld: Dies gilt nicht für Selbstständige im Insolvenzfall.
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Diese entfällt.
Wie sichere ich mich als selbstständiger Ingenieur kranken- und rentenversicherungstechnisch ab?
Krankenversicherung: Die Krankenversicherungspflicht besteht für Selbstständige weiterhin. Sie haben die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung. Es wird empfohlen, den Wechsel in eine private Krankenversicherung erst dann in Betracht zu ziehen, wenn das Geschäft stabil läuft. Die Beiträge müssen Sie selbst abführen.
Rentenversicherung: Im Bereich der Rentenversicherung gibt es eine gewisse Unsicherheit, da die Regelungen je nach Berufsgruppe variieren. Es ist ratsam, die Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung direkt zu klären. Unabhängig davon, ob eine Pflichtversicherung besteht oder nicht, sollten Sie aktiv privat für die Rente vorsorgen. Eine freiwillige Rentenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird als hochspekulativ eingeschätzt und eher nur für Ältere empfohlen. Die Wahl der Kranken- und Rentenversicherung ist eine wichtige Weichenstellung, die gut überlegt sein sollte.
Was passiert mit Mutterschutz und Kündigungsschutz bei Selbstständigkeit?
Mutterschutz: Der Mutterschutz ist eine reine Leistung für Arbeitnehmer. Als selbstständige Mutter oder als selbstständiger Vater erhalten Sie zwar Erziehungsgeld, darüber hinaus gibt es jedoch keine weiteren Leistungen.
Kündigungsschutz: Als Selbstständiger haben Sie keinen Kündigungsschutz. Wenn keine Aufträge vorhanden sind, fällt dies unter das unternehmerische Risiko.
Wie funktioniert Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Selbstständige?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt für Selbstständige. Dies kann jedoch mit einer Zusatzversicherung bei der Krankenversicherung kompensiert werden. Was nicht abgesichert werden kann, ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für das eigene Kind. Wenn ein Kind eines Selbstständigen krank ist, gibt es hierfür keine Absicherungsmöglichkeit. Zudem sollte bedacht werden, dass bei Krankheit nicht nur der Gewinn, sondern auch der Umsatz ausfällt, der zur Deckung der Fixkosten dient. Hierfür gibt es Rohertragsversicherungen, die den Umsatz abzüglich Materialkosten versichern können, besonders wenn hohe Fixkosten bestehen.
Häufig Fragen & Antworten zur Gründung eines Ingenieurbüros: Haftungsrisiken für Ingenieure
Diese ist natürlich keine Rechtsberatung. Erläutert wird ausschließlich kaufmännischem und ingenieurmäßigem Wissen.
Wie hafte ich als Inhaber eines Ingenieurbüros?
Als Inhaber eines Ingenieurbüros haften Sie als Kaufmann. Dies bedeutet, dass Sie sich der wirtschaftlichen und juristischen Auswirkungen Ihrer Handlungen voll bewusst sein müssen. Im Speziellen liegt die ingenieurtechnische Leitung bei einem leitenden Ingenieur, der persönlich für die Ingenieurtechnik und deren Auswirkungen haftet.
Was bedeutet Kaufmannshaftung für Ingenieure?
Die Kaufmannshaftung bedeutet, dass Sie als Unternehmer die volle Verantwortung für die wirtschaftlichen und juristischen Auswirkungen Ihrer Handlungen tragen. Ein Kaufmann ist eine Person, die sich dieser Auswirkungen bewusst ist. Dies beinhaltet auch die Haftung für die Einhaltung von Verträgen in vollem Umfang.
Welche Risiken bestehen im Umgang mit Verbrauchern?
Im Umgang mit Verbrauchern sind spezifische Risiken zu beachten, da das europäische Verbraucherrecht diese als besonders schutzbedürftig ansieht. Dies führt dazu, dass der Verbraucher fast alles darf, während der Unternehmer die korrekte Funktion sicherstellen muss. Konkrete Risiken umfassen:
- Widerrufsrechte ohne Angabe von Gründen.
- Rücktrittsrechte vom Vertrag.
- Die Pflicht zur Übernahme der gesetzlichen Gewährleistungen im Rahmen des Verbraucherschutzes. Es wird empfohlen, sich der Risiken bewusst zu machen, die aus Geschäften mit Verbrauchern resultieren.
Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
Die bereitgestellten Quellen enthalten keine explizite Definition des Unterschieds zwischen Gewährleistung und Garantie. Sie erwähnen lediglich, dass Sie als Selbstständiger die gesetzlichen Gewährleistungen bei Lieferungen an Verbraucher übernehmen müssen.
Was sind normale Betriebsrisiken und wie sichere ich sie ab?
Normale Betriebsrisiken sind solche, die nicht direkt aus Verträgen resultieren. Beispiele hierfür sind, wenn ein Kind in einer Fußballschule verletzt wird, ein Handwerker ein wertvolles Gemälde beschädigt oder ein Mitarbeiter beim Kunden eine Glastür zerstört. Diese Risiken können in der Regel mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden. Diese wird als die wichtigste Versicherung für Unternehmer und Selbstständige erachtet.
Wie hafte ich für Vertragseinhaltung in meinem Ingenieurbüro?
Als Unternehmer oder Selbstständiger sind Sie in voller Härte zur Einhaltung von Verträgen verpflichtet. Wird ein Vertrag nicht eingehalten und entsteht der anderen Vertragspartei dadurch ein Schaden, haften Sie bzw. Ihr Unternehmen für diesen Schaden in voller Höhe. Es ist dabei irrelevant, ob der Schaden durch einen Mitarbeiter, Lieferanten oder Sub-Dienstleister verursacht wurde, da stets die Vertragspartner haften. Wichtig ist zudem, dass Schäden aus der Nichteinhaltung von Verträgen nicht mit Versicherungen aufgefangen werden können. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Klauseln in Verträge aufzunehmen, die Risiken weiterreichen, was aber oft neue Risiken mit sich bringt.
Zu den Risiken können Sie sich informieren unter Risiken.
