Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 7: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung
Bearbeitungsstand: Juli 2025
95% der GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, was eine GmbH ist.
Für wen schreibe ich diese Informationen?
Wenn Sie dies hier lesen, gehe ich davon aus, dass Sie entweder Unternehmer sind oder das 1×1 der Gründung schon gelesen haben.
Inhalt
Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung
Controlling ist Unternehmenssteuerung
Was gehört zum Controlling einer GmbH?
Im Grunde lassen sich die Aufgaben des Controllings in vier Hauptbereiche unterteilen.
- Planung
- Steuerung
- Kontrolle und Analyse
- Information und Berichtswesen
Gerade der Bereich Controlling ist der Bereich, bei dem die Ergebnisse durch einen Beirat wesentlich besser werden. Wir unterstützen in allen Bereichen des Controllings.
Planung: Der Kompass für die Zukunft
Steuerung: Das Ruder in der Hand
Kontrolle und Analyse: Der Blick aufs Armaturenbrett
Information und Berichtswesen (Reporting): Die Grundlage für Entscheidungen und gesetzliche Pflicht
Warum ist Controlling für eine GmbH so wichtig?
Durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen hilft das Controlling, das Vermögen der GmbH zu schützen.
Controllingunterstützung: Ihr Controlling auf Erfolgskurs
Zusammen mit Peter Saubert können Sie:
- Ihre Planung als Kompass der Zukunft schärfen:
- Strategische Ziele definieren: Wir entwickeln gemeinsam eine klare Roadmap für Ihre GmbH, analysieren Märkte, Wettbewerb und Trends und identifizieren Risiken sowie Ihre Stärken und Schwächen.
- Operative Pläne erstellen: Langfristige Ziele übersetzen wir gemeinsam in konkrete Budgets sowie detaillierte Umsatz- und Kostenpläne für den kurz- und mittelfristigen Erfolg.
- Ihre Liquidität sichern: Wir etablieren eine stets aktuelle Liquiditätsplanung, die Sie vor bösen Überraschungen schützt.
- Ihr Ergebnis: Sie erhalten ein tiefes Verständnis Ihres Geschäftsmodells und erkennen Risiken umfassend und frühzeitig.
- Ihre Steuerung fest in die Hand nehmen:
- Ziele wirksam kommunizieren: Wir sorgen gemeinsam dafür, dass die Controlling-Ziele klar an alle Abteilungen und Mitarbeiter kommuniziert und in deren Aufgaben integriert werden.
- Maßnahmen entwickeln und umsetzen: Gemeinsam leiten wir konkrete Schritte zur Zielerreichung ab und überprüfen deren Wirksamkeit.
- Ihr Ergebnis: Sie erreichen Ihre Ziele konsequent und setzen Strategien effizient um.
- Kontrolle und Analyse als Armaturenbrett nutzen:
- Soll-Ist-Vergleiche durchführen: Wir gleichen geplante mit tatsächlichen Werten ab, um Abweichungen genau zu analysieren und daraus zu lernen.
- Kennzahlen effektiv nutzen: Wichtige Kennzahlen für Ihr Geschäftsmodell identifizieren wir gemeinsam – Ihr Frühwarnsystem für die Unternehmensgesundheit.
- Prozesse und Schwachstellen erkennen: Mit einem externen Blick identifizieren wir Optimierungs- und Einsparpotenziale in Ihren Abläufen.
- Risiken managen: Peter Saubert unterstützt Sie dabei, potenzielle Risiken (z.B. Zahlungsausfälle, neue Wettbewerber, Veränderungen im Markt) frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren.
- Ihr Ergebnis: Kontinuierliche Überwachung, volle Transparenz über die Unternehmensleistung und effektive Risikominimierung.
- Information und Berichtswesen als Entscheidungsgrundlage etablieren:
- Informationen gezielt aufbereiten: Wir sammeln alle relevanten Daten – von der Buchhaltung bis zu Markttrends – und bereiten sie verständlich für Ihre Entscheidungen auf.
- Regelmäßiges Reporting sicherstellen: Sie erhalten fundierte Monats-, Quartals- und Jahresberichte, die Ihnen und Ihren Gesellschaftern einen klaren Überblick verschaffen.
- Strategisch beraten: Basierend auf den Analysen berät Peter Saubert Sie bei der Wahl der besten Handlungsoptionen und bewertet deren Auswirkungen.
- Ihr Ergebnis: Belastbare Entscheidungsgrundlagen und die zuverlässige Erfüllung Ihrer Informationspflichten.
Ihre Vorteile durch die Zusammenarbeit mit Peter Saubert:
- Treffen Sie bessere Entscheidungen: Sie verfügen über alle notwendigen Informationen für fundierte und strategisch kluge Geschäftsentscheidungen.
- Schützen Sie Ihr Unternehmensvermögen: Durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen sichern Sie die finanzielle Stabilität Ihrer GmbH.
- Vermeiden Sie Insolvenzrisiken: Kritische Situationen wie drohende Zahlungsunfähigkeit werden rechtzeitig erkannt, sodass Sie gesetzliche Pflichten einhalten und persönliche Haftungsrisiken minimieren.
- Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile: Ihre GmbH reagiert schneller auf Marktveränderungen, arbeitet effizienter und festigt ihre Position am Markt.
- Entlasten Sie Ihre Geschäftsführung: Gerade wenn kein interner Controller vorhanden ist, übernimmt Peter Saubert essenzielle Aufgaben und ermöglicht Ihnen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.
Gemeinsam mit Peter Saubert legen Sie den Grundstein für nachhaltiges Wachstum und die langfristige Stabilität Ihrer GmbH. Möchten Sie erfahren, wie wir Ihr Controlling konkret auf das nächste Level heben können?
Direkter Kontakt zu Peter Saubert
Risiko-Monitoring und Risikoabsicherung
Risiko-Analyse
Unerkannte Risiken tauchen irgendwann als „Schwarze Schwäne“ überraschend auf. Sie gefährden dann Unternehmen, aber auch die Geschäftsführer. Der Unternehmer geht keine größeren Risiken als der Arbeitnehmer ein. Der Unternehmer kennt seine Risiken und steuert diese so, dass er damit leben kann.
Risikosteuerung (Bewältigung): Was tun wir dagegen? Entwicklung von Maßnahmen zur Steuerung der identifizierten und bewerteten Risiken. Hier gibt es verschiedene Strategien.
- Risikovermeidung: Beseitigung der Ursache des Risikos (z.B. Verzicht auf ein bestimmtes Geschäftsfeld, Änderung der Zahlungsbedingungen, Anpassung des Geschäftsmodells).
- Risikominderung (Prävention): Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder des Schadensausmaßes (z.B. IT-Sicherheitssysteme, Prozessoptimierung, Mitarbeiterschulung, Redundanzen).
- Risikoverlagerung/-übertragung: Übertragung des Risikos auf Dritte (z.B. Versicherungen, Factoringgesellschaften, Outsourcing).
- Risikotragung/-akzeptanz: Bewusste Entscheidung, ein Risiko in Kauf zu nehmen, wenn die Kosten der Bewältigung den potenziellen Nutzen übersteigen. Monitoring ist hier aber weiterhin wichtig. Das bedeutet: Bleibt es dabei? Haben die Maßnahmen gewirkt? Laufende Überwachung der Risiken und der Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen. Und die regelmäßig Überprüfung der Risiken und der Maßnahmenwirksamkeit.
Unsere Empfehlung rund um Versicherungsberatung
Über die vielen Jahre habe ich vor allem eins über Versicherungen gelernt: Die meisten Versicherungskonzepte benötigen eine umfassende Analyse und sehr viel Wissen und Erfahrungen. Im Laufe des Lebens ändert sich viel und das Absicherungskonzept muss immer wieder angepasst. Einiges erübrigt sich. Anderes kommt dazu. Sicher gibt es einzelne einfache Versicherungen, die ein Gründer selbst verstehen kann. Allerdings sind die meisten Versicherungskonzepte zu umfangreich, dass ein juristischer Laie ohne Erfahrungen in der Risikobewertung diese verstehen kann. Aus der Gründungsberatung weiß ich: Den meisten Menschen sind die Risiken, die sie jeden Tage eingehen, nicht ansatzweise bekannt. Dann ist es gut, wenn man sich auf einen Beratungspartner verlassen kann, der mich als langfristigen Kunden betrachtet und nicht schnell ein paar Euro Provision einstecken will.
Es ist wirklich sinnvoll, sich zu Versicherungen gründliche beraten zu lassen. Allerdings sollten Sie sich nichts aufschwatzen lassen. Die einzige Versicherung, die wirklich jeder braucht, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung (Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht-Versicherung (Freiberufler).
Ein häufiger Aspekt für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich dazu gerne beraten. Allerdings ist dieser Schritt oft erst sinnvoll, wenn Sie wissen, dass Sie erfolgreich sein werden.
Mein persönlicher Berater in Versicherungsfragen ist Rainer Neumann. Ich habe in den 1990er Jahren nach einer privaten Krankenversicherung gesucht. Bei der Stiftung Warentest wurde ich dann fündig. Ich schrieb die Hallesche Krankenversicherung -den Test-Sieger- an und bat um ein Angebot. Die Versicherung hat mir damals kein Angebot gesendet, sondern sinngemäß geantwortet: "Melden Sie sich doch bitte bei Rainer Neumann. Herr Neumann sitzt unter der Adresse ..." Diese Adresse war bei mir direkt um die Ecke. Er war faktisch mein Nachbar. Mir war das Firmenschild noch nie aufgefallen.
Genau so kenne ich jetzt Rainer Neumann: Unaufdringlich, aber da, wenn man ihn braucht und immer in meinem Interesse unterwegs. Er hat mir immer wieder geholfen, gut Verträge zu machen und Geld zu sparen. Er ist der einzige Versicherungsberater, bei dem auf dem Beratungsbericht immer stand "Produktwahl wie durch den Berater empfohlen". Das ist für die Haftung wichtig, weil so die Versicherung für Beratungsfehler haftet. Die meisten Berater schreiben "Produktwahl wie vom Kunden gewünscht", so dass die Versicherung nicht für Beratungsfehler haftet. Er hat mich aber auch direkt zur Konkurrenz geschickt, wenn es da bessere Leistungen oder günstigere Preise gab. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass er heute eben nicht mehr exklusiv eine Versicherungsgruppe vertritt, sondern die meisten wichtigen Versicherungen heute direkt als Versicherungsberater vertritt. Damit konnte ich alle meine Versicherungen von Rainer Neumann vertreten lassen.

Rainer Neuman
Neumann & Partners GmbH

Melanie Neumann
Neumann & Partners GmbH
Meine Firma wurde als Ausschließlichkeitsagentur in der Versicherungsbranche 1984 von mir, Rainer Neumann, gegründet. Sehr lange wurden nur Produkte der Hallesche und Alte Leipziger (ALH-Gruppe) angeboten.
Die Agentur wuchs und wurde erfolgreich, aber es gab immer wieder Probleme, da wir als Ausschließlichkeitsagentur nicht immer für alle Produkte gute Angebote hat und somit der Kunde aber man auch selbst als Berater unzufrieden ist. In dieser Phase habe ich Herrn Saubert als Kunde vor über 25 Jahren gewonnen und ihn bei den guten Produkten der ALH-Gruppe betreut. Bei anderen Produkten habe ich Empfehlungen ausgesprochen, wer gut ist. Leider konnte aber die Versicherungen selbst nicht anbieten.
Wir wollten unsere Kunden nicht im Stich lassen. Deshalb versuchten wir die Ausschließlichkeit zu beenden. Es dauerte sehr lange, bis wir durch Verhandlungen mit der ALH-Gruppe unsere Agentur in eine Mehrfachagentur umstellen konnten und doch alle Verträge/Kunden weiter betreuen können.
Nun können wir fast alle Versicherungsgesellschaften unseren Kunden anbieten.
In den gut 40 Jahren Jahren ist die Agentur personell auch gewachsen. Wir sind aktiv mit 5 Außendienstmitarbeitern und 2 ½ Innendienstkräften. Es sind alles jüngeren Außendienstkräfte sind gelernte Versicherungskaufleute und nun auch an meiner GmbH beteiligt. Zum Team gehört, und darauf bin ich besonders stolz, auch meine Tochter.
Durch meine Tätigkeit in 2 Berufsverbänden (AVV und BVK) sind wir sehr gut vernetz und finden oft Lösungen für unsere Kunden, die nicht üblich sind.
Gerade für (Jung)-Selbständige sind die Fragen „Zahle ich in die Rentenversicherung ein?" "Wähle ich eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse?“ Weichenstellungen, die vorher gut überlegt werden sollten. Hier haben wir eine hohe Beratungskompetenz. Auch Herrn Saubert durfte ich dazu beraten.
Da wir inzwischen fast alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland vertreten, können wir auch zum Start in den Sachversicherungen gute und günstige Lösungen anbieten.
Wenn Sie die Kontaktform ausfüllen, werden Sie direkt von Rainer Neumann (Neumann & Partners GmbH) oder einem seiner Mitarbeiter angerufen bzw. angeschrieben.
Direkter Kontakt zu Rainer Neumann
Jahresabschluss und Gründe, die gegen den Jahresabschluss sprechen
Was ist der Jahresabschluss und wozu dient er?
Bilanz
Eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie zeigt die finanzielle Lage des Unternehmens.
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat.
Anhang
Erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben und kann freiwillige Erläuterungen umfassen.
Zwecke des Jahresabschlusses:
- Informationsfunktion: Er informiert Eigentümer, Gläubiger, Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
- Dokumentationsfunktion: Er dokumentiert alle Geschäftsvorfälle des Jahres.
- Rechenschaftsfunktion: Er dient der Geschäftsführung zur Rechenschaft gegenüber den Gesellschaftern.
- Ausschüttungsbemessungsfunktion: Der Bilanzgewinn ist die Grundlage für die Ausschüttung an die Gesellschafter.
- Besteuerungsfunktion: Er ist die Grundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
- Gläubigerschutzfunktion: Insbesondere bei Kapitalgesellschaften dient der Jahresabschluss dem Schutz der Gläubiger, indem er Mindestkapitalanforderungen und Ausschüttungsbeschränkungen sichtbar macht.
Pflichten des Geschäftsführers im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss
Als Geschäftsführer sind Sie maßgeblich für die Aufstellung, Billigung (sofern ein Aufsichtsrat oder Beirat existiert) und die ordnungsgemäße Offenlegung des Jahresabschlusses verantwortlich. Dazu gehören:
- Ordnungsmäßigkeit der Buchführung: Sicherstellung einer lückenlosen, zeitgerechten und sachlich richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
- Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften: Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und spezifischer gesetzlicher Vorschriften (HGB, ggf. IFRS).
- Vollständigkeit und Richtigkeit: Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
- Fristen: Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Aufstellung
- Prüfung (sofern erforderlich): Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers bei entsprechender Größenklasse der Gesellschaft.
- Vorbereitung der Gesellschafterversammlung: Der Jahresabschluss muss den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt werden.
Wichtige Gründe, die gegen die Feststellung des Jahresabschlusses sprechen können
Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Gründe, die gegen eine Feststellung sprechen können, sind vielfältig und haben oft weitreichende Konsequenzen:
- Formelle Mängel:
- Fehlende Unterlagen: Der Jahresabschluss ist nicht vollständig (z.B. fehlender Anhang, Lagebericht).
- Fehlerhafte Gliederung: Der Jahresabschluss entspricht nicht den gesetzlichen Gliederungsvorschriften.
- Fehlende Unterschrift: Der Geschäftsführer oder ggf. Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nicht unterschrieben.
- Materielle Mängel (Fehler im Inhalt):
- Verstöße gegen die GoB: Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden verstoßen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (z.B. falsche Abschreibungen, fehlende Rückstellungen, falsche Aktivierung von
- immateriellen Wirtschaftsgütern).
- Falsche oder unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen: Einnahmen oder Ausgaben wurden nicht gebucht oder falsch zugeordnet.
- Nichtbeachtung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften: Beispielsweise falsche Bewertung von Vorräten oder Forderungen.
- Unerwartet schlechte Geschäftsergebnisse: Die Ergebnisse sind so negativ, dass die Gesellschafter Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung haben oder der Jahresabschluss Insolvenzgründe offenbart.
- Hinweise auf Betrug oder Untreue: Sollten Anhaltspunkte für Manipulationen oder Veruntreuungen vorliegen, wird der Jahresabschluss nicht festgestellt.
- Fehlende oder mangelhafte Prüfungsberichte (bei prüfungspflichtigen Unternehmen; Zu Beginn wird Ihre GmbH nicht prüfpflichtig sein.):
- Wenn der Wirtschaftsprüfer einen Versagungsvermerk erteilt hat (keine Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit).
- Wenn der Wirtschaftsprüfer erhebliche Einschränkungen oder Feststellungen im Bestätigungsvermerk gemacht hat, die gravierende Mängel im Jahresabschluss aufzeigen.
- Wenn der Prüfungsbericht selbst Mängel aufweist oder nicht vorliegt.
- Misstrauen der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung: Auch wenn der Jahresabschluss formal und materiell korrekt ist, können die Gesellschafter die Feststellung verweigern, wenn sie das Vertrauen in die Geschäftsführung verloren haben und dies als Druckmittel nutzen möchten, um beispielsweise die Abberufung des Geschäftsführers zu erzwingen oder weitere Aufklärung zu verlangen.
- Anhaltende Uneinigkeit über Unternehmensstrategie oder -bewertung: Manchmal kann die Verweigerung der Feststellung auch aus strategischen oder bewertungsrelevanten Gründen erfolgen, z.B. wenn Gesellschafter den Unternehmenswert anders einschätzen oder Investitionen nicht mittragen wollen, die sich im Jahresabschluss widerspiegeln.
Risiken für den Geschäftsführer bei Nichtfeststellung oder fehlerhaftem Jahresabschluss
Die Nichtfeststellung oder ein fehlerhafter Jahresabschluss birgt erhebliche Risiken für den Geschäftsführer:
- Haftungsrisiko:
- Zivilrechtliche Haftung: Der Geschäftsführer kann sich schadensersatzpflichtig machen gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern oder auch Dritten (z.B. Gläubigern), wenn durch fehlerhafte oder unterlassene Aufstellung des Jahresabschlusses Schäden entstehen. Dies kann bei unrichtigen Angaben im Jahresabschluss der Fall sein, die zu falschen Entscheidungen führen.
- Insolvenzrechtliche Haftung: Bei Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ist der Geschäftsführer zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann die Insolvenzreife verschleiern und zu einer Insolvenzverschleppung führen, die mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken verbunden ist (§ 15a InsO).
- Strafrechtliche Haftung: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Bilanzfälschung oder vorsätzlicher Irreführung, können strafrechtliche Konsequenzen drohen (z.B. Untreue, Betrug, §§ 283 ff. StGB).
- Reputationsschaden: Eine verweigerte Feststellung oder ein negativ beurteilter Jahresabschluss schädigt das Ansehen des Unternehmens und der Geschäftsführung bei Banken, Lieferanten, Kunden und der Öffentlichkeit.
- Finanzierungsrisiken:
- Banken und Investoren benötigen einen testierten Jahresabschluss für Kreditentscheidungen oder Investitionen. Ohne diesen wird die Finanzierung erschwert oder unmöglich.
- Ein nicht fristgerecht offen gelegter Jahresabschluss kann zur Streichung von Kreditlinien führen.
- Rechtliche Konsequenzen:
- Ordnungsgelder: Bei nicht fristgerechter Offenlegung drohen Ordnungsgelder des Bundesamtes für Justiz.
- Verlust der Prokura/Abberufung: Die Gesellschafter können den Geschäftsführer abberufen und seinen Anstellungsvertrag kündigen, wenn er seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verletzt hat.
- Auflösung der Gesellschaft: In extremen Fällen kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Jahresabschluss dauerhaft und schwerwiegend missachtet werden.
- Steuerliche Nachteile:
- Ohne einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt.
- Steuerliche Betriebsprüfungen können zu erheblichen Nachzahlungen führen, wenn Mängel im Jahresabschluss aufgedeckt werden.
Wann darf der Jahresabschluss nicht festgestellt werden?
Die Gesellschafterversammlung darf den Jahresabschluss nicht feststellen, wenn:
- Erhebliche formelle Mängel vorliegen: Beispielsweise wenn wesentliche Bestandteile fehlen oder die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung nicht eingehalten wurden und dies eine ordnungsgemäße Prüfung oder Beurteilung verhindert.
- Gravierende materielle Fehler oder Verstöße gegen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorliegen: Wenn der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen so wesentlich sind, dass sie die Aussagekraft des Jahresabschlusses grundlegend verfälschen.
- Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versagt wurde (für große GmbH): Wenn der Prüfer aufgrund schwerwiegender Mängel oder fehlender Nachweise keine Bestätigung für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses erteilen kann. Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk kann je nach Art der Einschränkung ebenfalls ein Grund zur Nichtfeststellung sein.
- Der begründete Verdacht auf Betrug, Bilanzmanipulation oder andere Straftaten besteht: In solchen Fällen ist eine Feststellung nicht nur unzulässig, sondern würde die Gesellschafter gegebenenfalls mitschuldig machen.
Die Gesellschaft bereits insolvenzreif ist und dies im Jahresabschluss nicht korrekt oder ausreichend dargestellt wird: Die Feststellung eines solchen Jahresabschlusses könnte als Beitrag zur Insolvenzverschleppung gewertet werden. - Gesetzliche Vorschriften (z.B. § 42a GmbHG – Publizitätspflicht) dauerhaft nicht eingehalten werden.
Wichtiger Hinweis: Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Sollten einzelne Gesellschafter Bedenken haben, müssen diese in der Versammlung vorgetragen und dokumentiert werden.
Als Geschäftsführer ist es Ihre Aufgabe, proaktiv sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erfüllt sind. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer sowie eine transparente Kommunikation mit den Gesellschaftern sind hierbei unerlässlich. Bei Anzeichen für Probleme sollten Sie umgehend handeln und gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen.
