Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 7: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung

Bearbeitungsstand: Juli 2025

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95% der GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, was eine GmbH ist.

Peter Saubert

Unternehmensberater

Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Der Beitrag soll aus kaufmännischer Sicht einen Blick auf die Risiken und Funktionen der GmbH werfen. Für rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Für steuerliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater mit GmbH-Kompetenzen.

Für wen schreibe ich diese Informationen?

Peter Saubert
Diese Informationen sind für Menschen, die über die Gründung einer GmbH nachdenken. Es ist leider sehr viel geworden, was nicht überrascht. Diesen Gründerinnen und Gründern möchte ich eine Orientierung geben, und deutlich machen, dass die Gründung einer GmbH weitgehende Konsequenzen hat. Nutzen Sie unseren KI-ChatBot, um Inhalte zu suchen oder spezielle Fragen zu stellen. Und natürlich kann Beratung durch uns auch helfen.

Wenn Sie dies hier lesen, gehe ich davon aus, dass Sie entweder Unternehmer sind oder das 1×1 der Gründung schon gelesen haben.

i 3 Inhalt

Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung

Controlling ist Unternehmenssteuerung

Was gehört zum Controlling einer GmbH?

Das Controlling ist für eine GmbH nicht nur ein „nice-to-have“, sondern ein wesentliches Instrument der Unternehmensführung, um langfristig erfolgreich zu sein und die gesetzlichen Pflichten als Geschäftsführung zu erfüllen. Es geht darum, das Unternehmen auf Kurs zu halten, Ziele zu erreichen und frühzeitig auf Chancen oder Risiken reagieren zu können.
Steuermann eines Schiffes

Im Grunde lassen sich die Aufgaben des Controllings in vier Hauptbereiche unterteilen.

  • Planung
  • Steuerung
  • Kontrolle und Analyse
  • Information und Berichtswesen
Alle vier Bereiche sind notwendig, um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen und die Gesellschafter zu informieren.

Gerade der Bereich Controlling ist der Bereich, bei dem die Ergebnisse durch einen Beirat wesentlich besser werden. Wir unterstützen in allen Bereichen des Controllings.

Planung: Der Kompass für die Zukunft

Jedes Unternehmen braucht eine klare Richtung mit klaren Zielen. Hier setzt die Planung im Controlling an. In der Regel wird zwischen strategischer und operativer Planung unterschieden.
Schachspiel
Strategische Planung ist der Blick in die fernere Zukunft. Wo soll die GmbH in drei, fünf oder sogar zehn Jahren stehen? Es geht darum, die langfristigen Ziele zu definieren, Märkte zu analysieren (Was macht die Konkurrenz? Welche Trends gibt es? Welche Riskieren gibt es? Wie ändert sich das Umfeld der GmbH?) und die eigenen Stärken und Schwächen zu identifizieren. So entsteht eine Art Roadmap für die GmbH-Planung.
Operative Planung wird auf kurzfristige Ziele abgestellt, die sich aus den Langfristziele. Die langfristige Planung wird in konkrete, kurz- und mittelfristige Pläne übersetzt.
Hierzu benötigen wir ein Budgetierung inklusive Umsatz. und Kostenplanung. Es werden Budgets für alle Unternehmensbereiche erstellt. Wie viel Geld darf wofür ausgegeben werden? Wie viel Umsatz soll generiert werden? Welche Kostenpositionen sind kritisch? Wie müssen Kosten und Erlöse zusammenhängen.
Weiterhin benötigen wir eine ständig aktualisierte Liquiditätsplanung. Diese Liquiditätsplanung ist entscheidend dafür, dass die GmbH jederzeit zahlungsfähig ist. Hier wird geplant, wann Geld reinkommt und wann es rausgeht. Dies ist eines der wichtigsten Werkzeuge in der Steuerung. Gerade zu Beginn verlassen sich Geschäftsführer aus das „Management by Kontostand“. Ein klarer Verstoß gegen die Pflichten und in der Regel ein gefährlicher Blindflug.
Mit der Planung versucht der Geschäftsführer die Zusammenhänge und die Funktion des Geschäftsmodells in der Tiefe zu verstehen. Wer gut plant, versteht sein Geschäft und erkennt Risiken frühzeitig.

Steuerung: Das Ruder in der Hand

Die besten Pläne nützen nichts, wenn sie nicht umgesetzt werden. Die Steuerung sorgt für die Erreichung der Ziele.
Zielsetzung und -abstimmung: Die im Controlling erarbeiteten Ziele werden an die verschiedenen Abteilungen und Mitarbeiter kommuniziert und auf deren Aufgaben heruntergebrochen.
Maßnahmenableitung: Wenn klar ist, wo es hingehen soll, werden konkrete Schritte entwickelt, um diese Ziele zu erreichen. Der Erfolg der Maßnahmen wird überprüft.
Koordination: Das Controlling sorgt dafür, dass alle Unternehmensbereiche abgestimmt arbeiten und sich nicht gegenseitig blockieren.
Steuerman zeigt Richtung

Kontrolle und Analyse: Der Blick aufs Armaturenbrett

Das Armaturenbrett oder englisch Dashboard ist das Herzstück des Controllings, denn hier wird überprüft, ob die Pläne auch wirklich eingehalten werden und ob das Unternehmen auf Kurs ist.
Soll-Ist-Vergleiche: Ein zentrales Werkzeug ist der ständige Abgleich der geplanten (Soll-) Werte mit den tatsächlich erreichten (Ist-) Werten. Dabei geht es nicht darum, dass wir etwas gut oder schlecht finden. Jede Abweichung, egal ob positiv oder negativ, zeigt uns: Wir haben etwas nicht verstanden. Also müssen wir daran arbeiten, dass wir Zusammenhänge und Wirkungen sowie unser Geschäftsmodell besser verstehen.Treten Unterschiede auf, wird genau untersucht, warum das so ist. Wurde zu viel ausgegeben? Waren die Umsätze niedriger als erwartet? Nur so lassen sich Ursachen erkennen und zukünftige Fehler vermeiden.
Porsche Amaturenbrett
Kennzahlenanalyse: Kennzahlen sind die Messgrößen, die unser Geschäftsmodell am besten beurteilen lassen. Wichtige Kennzahlen wie Umsatzrendite, Liquidität oder die Produktivität der Mitarbeiter werden regelmäßig ausgewertet. Diese Zahlen sind wie ein Fieberthermometer für die Gesundheit der GmbH.
Prozess- und Schwachstellenanalyse: Hier geht es darum, die internen Abläufe zu durchleuchten und Potenziale für Verbesserungen oder Einsparungen zu finden. Hier hilft oft auch ein Blick von Außen auf das Unternehmen.
Risikomanagement: Risikomanagement ist ein oft unterschätzter Aspekt. Das Controlling hilft dabei, potenzielle Risiken (z.B. Zahlungsausfälle, neue Wettbewerber, technologische Veränderungen) frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und Maßnahmen zu entwickeln, um sie zu minimieren. Dabei geht es darum, wirklich möglichst viele Risiken zu erkennen und auszuschalten. Ein umfassender Blick auf die Risiken aus unterschiedlicher Sicht ist unwahrscheinlich wichtig.

Information und Berichtswesen (Reporting): Die Grundlage für Entscheidungen und gesetzliche Pflicht

Controlling ist auch eine Servicefunktion für die Geschäftsführung, andere Entscheidungsträger und die Gesellschafter. Das Controlling sammelt alle relevanten Informationen – von der Buchhaltung bis zu Marktdaten – und bereitet sie verständlich für die Zielpersonen auf.
Regelmäßige Berichte (z.B. Monats-, Quartals- oder Jahresberichte) liefern der Geschäftsführung und den Gesellschaftern einen fundierten Überblick über die aktuelle Lage der GmbH.
Basierend auf den Analysen berät das Controlling die Geschäftsführung und die Gesellschafter, zeigt verschiedene Handlungsoptionen auf und bewertet deren potenzielle Auswirkungen.
Hier dargestellt ist die Funktion eines internen Controllers, der diese Leistungen übernimmt. Ist kein Controller vorhanden, ist der Geschäftsführer der Controller, der diese Aufgaben wahrnimmt.
Weltkarte auf der Hand

Warum ist Controlling für eine GmbH so wichtig?

Auch wenn das GmbH-Gesetz kein explizites „Controlling-Gebot“ enthält, ergeben sich die Notwendigkeit und der Nutzen aus den allgemeinen Pflichten der Geschäftsführung.
Geschäftsführer müssen das Unternehmen ordentlich und sorgfältig leiten. Ein funktionierendes Controlling liefert die notwendigen Informationen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen hilft das Controlling, das Vermögen der GmbH zu schützen.
Rechtsform von Unternehmen
Droht eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, muss die Geschäftsführung rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellen. Ein aktives Controlling ist unerlässlich, um solche kritischen Situationen rechtzeitig zu erkennen. Ohne aktives Controlling sind die gesetzlichen Fristen in der Regel
Gefängnis von innen
Wer seine Zahlen und Prozesse im Griff hat, kann schneller auf Marktveränderungen reagieren, effizienter arbeiten und sich so Wettbewerbsvorteile sichern.

Controllingunterstützung: Ihr Controlling auf Erfolgskurs

Controlling ist für Ihre GmbH nicht nur wichtig, sondern absolut entscheidend, um erfolgreich zu sein und alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Gemeinsam mit Ihrem Kollegen oder Beirat Peter Saubert stärken Sie Ihr Unternehmen in allen vier Kernbereichen des Controllings: Planung, Steuerung, Kontrolle & Analyse und Information & Berichtswesen.
Peter Saubert

Zusammen mit Peter Saubert können Sie:

  1. Ihre Planung als Kompass der Zukunft schärfen:
    • Strategische Ziele definieren: Wir entwickeln gemeinsam eine klare Roadmap für Ihre GmbH, analysieren Märkte, Wettbewerb und Trends und identifizieren Risiken sowie Ihre Stärken und Schwächen.
    • Operative Pläne erstellen: Langfristige Ziele übersetzen wir gemeinsam in konkrete Budgets sowie detaillierte Umsatz- und Kostenpläne für den kurz- und mittelfristigen Erfolg.
    • Ihre Liquidität sichern: Wir etablieren eine stets aktuelle Liquiditätsplanung, die Sie vor bösen Überraschungen schützt.
    • Ihr Ergebnis: Sie erhalten ein tiefes Verständnis Ihres Geschäftsmodells und erkennen Risiken umfassend und frühzeitig.
  2. Ihre Steuerung fest in die Hand nehmen:
    • Ziele wirksam kommunizieren: Wir sorgen gemeinsam dafür, dass die Controlling-Ziele klar an alle Abteilungen und Mitarbeiter kommuniziert und in deren Aufgaben integriert werden.
    • Maßnahmen entwickeln und umsetzen: Gemeinsam leiten wir konkrete Schritte zur Zielerreichung ab und überprüfen deren Wirksamkeit.
    • Ihr Ergebnis: Sie erreichen Ihre Ziele konsequent und setzen Strategien effizient um.
  3. Kontrolle und Analyse als Armaturenbrett nutzen:
    • Soll-Ist-Vergleiche durchführen: Wir gleichen geplante mit tatsächlichen Werten ab, um Abweichungen genau zu analysieren und daraus zu lernen.
    • Kennzahlen effektiv nutzen: Wichtige Kennzahlen für Ihr Geschäftsmodell identifizieren wir gemeinsam – Ihr Frühwarnsystem für die Unternehmensgesundheit.
    • Prozesse und Schwachstellen erkennen: Mit einem externen Blick identifizieren wir Optimierungs- und Einsparpotenziale in Ihren Abläufen.
    • Risiken managen: Peter Saubert unterstützt Sie dabei, potenzielle Risiken (z.B. Zahlungsausfälle, neue Wettbewerber, Veränderungen im Markt) frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren.
    • Ihr Ergebnis: Kontinuierliche Überwachung, volle Transparenz über die Unternehmensleistung und effektive Risikominimierung.
  4. Information und Berichtswesen als Entscheidungsgrundlage etablieren:
    • Informationen gezielt aufbereiten: Wir sammeln alle relevanten Daten – von der Buchhaltung bis zu Markttrends – und bereiten sie verständlich für Ihre Entscheidungen auf.
    • Regelmäßiges Reporting sicherstellen: Sie erhalten fundierte Monats-, Quartals- und Jahresberichte, die Ihnen und Ihren Gesellschaftern einen klaren Überblick verschaffen.
    • Strategisch beraten: Basierend auf den Analysen berät Peter Saubert Sie bei der Wahl der besten Handlungsoptionen und bewertet deren Auswirkungen.
    • Ihr Ergebnis: Belastbare Entscheidungsgrundlagen und die zuverlässige Erfüllung Ihrer Informationspflichten.
Checkliste

Ihre Vorteile durch die Zusammenarbeit mit Peter Saubert:

  • Treffen Sie bessere Entscheidungen: Sie verfügen über alle notwendigen Informationen für fundierte und strategisch kluge Geschäftsentscheidungen.
  • Schützen Sie Ihr Unternehmensvermögen: Durch frühzeitiges Erkennen von Risiken und Fehlentwicklungen sichern Sie die finanzielle Stabilität Ihrer GmbH.
  • Vermeiden Sie Insolvenzrisiken: Kritische Situationen wie drohende Zahlungsunfähigkeit werden rechtzeitig erkannt, sodass Sie gesetzliche Pflichten einhalten und persönliche Haftungsrisiken minimieren.
  • Sichern Sie sich Wettbewerbsvorteile: Ihre GmbH reagiert schneller auf Marktveränderungen, arbeitet effizienter und festigt ihre Position am Markt.
  • Entlasten Sie Ihre Geschäftsführung: Gerade wenn kein interner Controller vorhanden ist, übernimmt Peter Saubert essenzielle Aufgaben und ermöglicht Ihnen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren.

Gemeinsam mit Peter Saubert legen Sie den Grundstein für nachhaltiges Wachstum und die langfristige Stabilität Ihrer GmbH. Möchten Sie erfahren, wie wir Ihr Controlling konkret auf das nächste Level heben können?

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Risiko-Monitoring und Risikoabsicherung

Risiko-Analyse

Unerkannte Risiken tauchen irgendwann als „Schwarze Schwäne“ überraschend auf. Sie gefährden dann Unternehmen, aber auch die Geschäftsführer. Der Unternehmer geht keine größeren Risiken als der Arbeitnehmer ein. Der Unternehmer kennt seine Risiken und steuert diese so, dass er damit leben kann.

Man ist nicht besonders schlau, nur weil man nicht weiß, welche Herausforderungen auf einen zukommen.
Ein Geschäftsführer muss den systematischen Prozess der Risikoanalyse verstehen und implementieren.
Risikoidentifikation: Was kann alles schiefgehen? Identifikation aller potenziellen Risiken, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden könnten. Dies umfasst interne (z.B. Prozessfehler, Mitarbeiterfluktuation, IT-Ausfälle) und externe Risiken (z.B. Konjunkturschwankungen, Rohstoffpreise, neue Technologien, politische Veränderungen, Naturkatastrophen, Cyberangriffe, Wettbewerber). Einbeziehung unterschiedlichster Meinungen und Experten, um ein möglichst vollständiges Bild zu erhalten. Brainstorming-Sessions, Checklisten und Erfahrungen aus der Vergangenheit sind hilfreich.
Risikobewertung (Quantifizierung): Wie wahrscheinlich ist es? Wie schlimm wäre es? Was kostet die Risikoabsicherung? Bewertung jedes identifizierten Risikos hinsichtlich seiner Eintrittswahrscheinlichkeit und seiner potenziellen Auswirkung/Schadenshöhe (finanziell, reputativ, operativ). Risiken mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und hohem Schadenspotenzial müssen priorisiert und genauer betrachtet werden. Eine Risikomatrix (Wahrscheinlichkeit vs. Auswirkung) ist ein gängiges Tool aber oft nicht besonders hilfreich. Eine Liste mit den Risiken ist ein guter Anfang.
Steuermann am Fernglas

Risikosteuerung (Bewältigung): Was tun wir dagegen? Entwicklung von Maßnahmen zur Steuerung der identifizierten und bewerteten Risiken. Hier gibt es verschiedene Strategien.

  • Risikovermeidung: Beseitigung der Ursache des Risikos (z.B. Verzicht auf ein bestimmtes Geschäftsfeld, Änderung der Zahlungsbedingungen, Anpassung des Geschäftsmodells).
  • Risikominderung (Prävention): Maßnahmen zur Reduzierung der Eintrittswahrscheinlichkeit oder des Schadensausmaßes (z.B. IT-Sicherheitssysteme, Prozessoptimierung, Mitarbeiterschulung, Redundanzen).
  • Risikoverlagerung/-übertragung: Übertragung des Risikos auf Dritte (z.B. Versicherungen, Factoringgesellschaften, Outsourcing).
  • Risikotragung/-akzeptanz: Bewusste Entscheidung, ein Risiko in Kauf zu nehmen, wenn die Kosten der Bewältigung den potenziellen Nutzen übersteigen. Monitoring ist hier aber weiterhin wichtig. Das bedeutet: Bleibt es dabei? Haben die Maßnahmen gewirkt? Laufende Überwachung der Risiken und der Wirksamkeit der implementierten Maßnahmen. Und die regelmäßig Überprüfung der Risiken und der Maßnahmenwirksamkeit.

Unsere Empfehlung rund um Versicherungsberatung

Über die vielen Jahre habe ich vor allem eins über Versicherungen gelernt: Die meisten Versicherungskonzepte benötigen eine umfassende Analyse und sehr viel Wissen und Erfahrungen. Im Laufe des Lebens ändert sich viel und das Absicherungskonzept muss immer wieder angepasst. Einiges erübrigt sich. Anderes kommt dazu. Sicher gibt es einzelne einfache Versicherungen, die ein Gründer selbst verstehen kann. Allerdings sind die meisten Versicherungskonzepte zu umfangreich, dass ein juristischer Laie ohne Erfahrungen in der Risikobewertung diese verstehen kann. Aus der Gründungsberatung weiß ich: Den meisten Menschen sind die Risiken, die sie jeden Tage eingehen, nicht ansatzweise bekannt. Dann ist es gut, wenn man sich auf einen Beratungspartner verlassen kann, der mich als langfristigen Kunden betrachtet und nicht schnell ein paar Euro Provision einstecken will.

Peter Saubert

Gründungsberater, Unternehmensberater

Es ist wirklich sinnvoll, sich zu Versicherungen gründliche beraten zu lassen. Allerdings sollten Sie sich nichts aufschwatzen lassen. Die einzige Versicherung, die wirklich jeder braucht, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung (Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht-Versicherung (Freiberufler).

Ein häufiger Aspekt für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich dazu gerne beraten. Allerdings ist dieser Schritt oft erst sinnvoll, wenn Sie wissen, dass Sie erfolgreich sein werden.

Mein persönlicher Berater in Versicherungsfragen ist Rainer Neumann. Ich habe in den 1990er Jahren nach einer privaten Krankenversicherung gesucht. Bei der Stiftung Warentest wurde ich dann fündig. Ich schrieb die Hallesche Krankenversicherung -den Test-Sieger- an und bat um ein Angebot. Die Versicherung hat mir damals kein Angebot gesendet, sondern sinngemäß geantwortet: "Melden Sie sich doch bitte bei Rainer Neumann. Herr Neumann sitzt unter der Adresse ..." Diese Adresse war bei mir direkt um die Ecke. Er war faktisch mein Nachbar. Mir war das Firmenschild noch nie aufgefallen.

Genau so kenne ich jetzt Rainer Neumann: Unaufdringlich, aber da, wenn man ihn braucht und immer in meinem Interesse unterwegs. Er hat mir immer wieder geholfen, gut Verträge zu machen und Geld zu sparen. Er ist der einzige Versicherungsberater, bei dem auf dem Beratungsbericht immer stand "Produktwahl wie durch den Berater empfohlen". Das ist für die Haftung wichtig, weil so die Versicherung für Beratungsfehler haftet. Die meisten Berater schreiben "Produktwahl wie vom Kunden gewünscht", so dass die Versicherung nicht für Beratungsfehler haftet. Er hat mich aber auch direkt zur Konkurrenz geschickt, wenn es da bessere Leistungen oder günstigere Preise gab. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass er heute eben nicht mehr exklusiv eine Versicherungsgruppe vertritt, sondern die meisten wichtigen Versicherungen heute direkt als Versicherungsberater vertritt. Damit konnte ich alle meine Versicherungen von Rainer Neumann vertreten lassen.

Peter Saubert

Gründungsberater, Unternehmensberater

Rainer Neuman

Rainer Neuman

Neumann & Partners GmbH

Melanie Neumann

Melanie Neumann

Neumann & Partners GmbH

Meine Firma wurde als Ausschließlichkeitsagentur in der Versicherungsbranche 1984 von mir, Rainer Neumann, gegründet. Sehr lange wurden nur Produkte der Hallesche und Alte Leipziger (ALH-Gruppe) angeboten.

Die Agentur wuchs und wurde erfolgreich, aber es gab immer wieder Probleme, da wir als Ausschließlichkeitsagentur nicht immer für alle Produkte gute Angebote hat und somit der Kunde aber man auch selbst als Berater unzufrieden ist. In dieser Phase habe ich Herrn Saubert als Kunde vor über 25 Jahren gewonnen und ihn bei den guten Produkten der ALH-Gruppe betreut. Bei anderen Produkten habe ich Empfehlungen ausgesprochen, wer gut ist. Leider konnte aber die Versicherungen selbst nicht anbieten.

Wir wollten unsere Kunden nicht im Stich lassen. Deshalb versuchten wir die Ausschließlichkeit zu beenden. Es dauerte sehr lange, bis wir durch Verhandlungen mit der ALH-Gruppe unsere Agentur in eine Mehrfachagentur umstellen konnten und doch alle Verträge/Kunden weiter betreuen können.

Nun können wir fast alle Versicherungsgesellschaften unseren Kunden anbieten.

In den gut 40 Jahren Jahren ist die Agentur personell auch gewachsen. Wir sind aktiv mit 5 Außendienstmitarbeitern und 2 ½ Innendienstkräften. Es sind alles jüngeren Außendienstkräfte sind gelernte Versicherungskaufleute und nun auch an meiner GmbH beteiligt. Zum Team gehört, und darauf bin ich besonders stolz, auch meine Tochter.

Durch meine Tätigkeit in 2 Berufsverbänden (AVV und BVK) sind wir sehr gut vernetz und finden oft Lösungen für unsere Kunden, die nicht üblich sind.

Gerade für (Jung)-Selbständige sind die Fragen „Zahle ich in die Rentenversicherung ein?" "Wähle ich eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse?“ Weichenstellungen, die vorher gut überlegt werden sollten. Hier haben wir eine hohe Beratungskompetenz. Auch Herrn Saubert durfte ich dazu beraten.

Da wir inzwischen fast alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland vertreten, können wir auch zum Start in den Sachversicherungen gute und günstige Lösungen anbieten.

Rainer Neumann

Berater für Versicherungen

Rainer Neumann

Wenn Sie die Kontaktform ausfüllen, werden Sie direkt von Rainer Neumann (Neumann & Partners GmbH) oder einem seiner Mitarbeiter angerufen bzw. angeschrieben.

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Jahresabschluss und Gründe, die gegen den Jahresabschluss sprechen

Als Geschäftsführer tragen Sie eine erhebliche Verantwortung in Bezug auf den Jahresabschluss. Dieser ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch ein wichtiges Instrument zur Steuerung des Unternehmens und zur Information von Stakeholdern. Hier eine Übersicht über das, was Sie wissen müssen.

Was ist der Jahresabschluss und wozu dient er?

Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres und besteht in Deutschland für eine typischen GmbH in der Regel aus:

Bilanz

Eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva). Sie zeigt die finanzielle Lage des Unternehmens.

Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Stellt Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres gegenüber und zeigt, ob das Unternehmen einen Gewinn oder Verlust erzielt hat.

Anhang

Erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben und kann freiwillige Erläuterungen umfassen.

Zwecke des Jahresabschlusses:

  • Informationsfunktion: Er informiert Eigentümer, Gläubiger, Arbeitnehmer und die Öffentlichkeit über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
  • Dokumentationsfunktion: Er dokumentiert alle Geschäftsvorfälle des Jahres.
  • Rechenschaftsfunktion: Er dient der Geschäftsführung zur Rechenschaft gegenüber den Gesellschaftern.
  • Ausschüttungsbemessungsfunktion: Der Bilanzgewinn ist die Grundlage für die Ausschüttung an die Gesellschafter.
  • Besteuerungsfunktion: Er ist die Grundlage für die Ermittlung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer.
  • Gläubigerschutzfunktion: Insbesondere bei Kapitalgesellschaften dient der Jahresabschluss dem Schutz der Gläubiger, indem er Mindestkapitalanforderungen und Ausschüttungsbeschränkungen sichtbar macht.

Pflichten des Geschäftsführers im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss

Als Geschäftsführer sind Sie maßgeblich für die Aufstellung, Billigung (sofern ein Aufsichtsrat oder Beirat existiert) und die ordnungsgemäße Offenlegung des Jahresabschlusses verantwortlich. Dazu gehören:

  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung: Sicherstellung einer lückenlosen, zeitgerechten und sachlich richtigen Erfassung aller Geschäftsvorfälle.
  • Einhaltung der Bilanzierungsvorschriften: Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und spezifischer gesetzlicher Vorschriften (HGB, ggf. IFRS).
  • Vollständigkeit und Richtigkeit: Der Jahresabschluss muss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.
  • Fristen: Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Aufstellung
  • Prüfung (sofern erforderlich): Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers bei entsprechender Größenklasse der Gesellschaft.
  • Vorbereitung der Gesellschafterversammlung: Der Jahresabschluss muss den Gesellschaftern zur Feststellung vorgelegt werden.

Wichtige Gründe, die gegen die Feststellung des Jahresabschlusses sprechen können

Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Gründe, die gegen eine Feststellung sprechen können, sind vielfältig und haben oft weitreichende Konsequenzen:

  1. Formelle Mängel:
    • Fehlende Unterlagen: Der Jahresabschluss ist nicht vollständig (z.B. fehlender Anhang, Lagebericht).
    • Fehlerhafte Gliederung: Der Jahresabschluss entspricht nicht den gesetzlichen Gliederungsvorschriften.
    • Fehlende Unterschrift: Der Geschäftsführer oder ggf. Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss nicht unterschrieben.
  2. Materielle Mängel (Fehler im Inhalt):
    • Verstöße gegen die GoB: Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden verstoßen gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (z.B. falsche Abschreibungen, fehlende Rückstellungen, falsche Aktivierung von
    • immateriellen Wirtschaftsgütern).
    • Falsche oder unvollständige Erfassung von Geschäftsvorfällen: Einnahmen oder Ausgaben wurden nicht gebucht oder falsch zugeordnet.
    • Nichtbeachtung von Ansatz- und Bewertungsvorschriften: Beispielsweise falsche Bewertung von Vorräten oder Forderungen.
    • Unerwartet schlechte Geschäftsergebnisse: Die Ergebnisse sind so negativ, dass die Gesellschafter Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung haben oder der Jahresabschluss Insolvenzgründe offenbart.
    • Hinweise auf Betrug oder Untreue: Sollten Anhaltspunkte für Manipulationen oder Veruntreuungen vorliegen, wird der Jahresabschluss nicht festgestellt.
  3. Fehlende oder mangelhafte Prüfungsberichte (bei prüfungspflichtigen Unternehmen; Zu Beginn wird Ihre GmbH nicht prüfpflichtig sein.):
    • Wenn der Wirtschaftsprüfer einen Versagungsvermerk erteilt hat (keine Bestätigung der Ordnungsmäßigkeit).
    • Wenn der Wirtschaftsprüfer erhebliche Einschränkungen oder Feststellungen im Bestätigungsvermerk gemacht hat, die gravierende Mängel im Jahresabschluss aufzeigen.
    • Wenn der Prüfungsbericht selbst Mängel aufweist oder nicht vorliegt.
  4. Misstrauen der Gesellschafter gegenüber der Geschäftsführung: Auch wenn der Jahresabschluss formal und materiell korrekt ist, können die Gesellschafter die Feststellung verweigern, wenn sie das Vertrauen in die Geschäftsführung verloren haben und dies als Druckmittel nutzen möchten, um beispielsweise die Abberufung des Geschäftsführers zu erzwingen oder weitere Aufklärung zu verlangen.
  5. Anhaltende Uneinigkeit über Unternehmensstrategie oder -bewertung: Manchmal kann die Verweigerung der Feststellung auch aus strategischen oder bewertungsrelevanten Gründen erfolgen, z.B. wenn Gesellschafter den Unternehmenswert anders einschätzen oder Investitionen nicht mittragen wollen, die sich im Jahresabschluss widerspiegeln.

Risiken für den Geschäftsführer bei Nichtfeststellung oder fehlerhaftem Jahresabschluss

Die Nichtfeststellung oder ein fehlerhafter Jahresabschluss birgt erhebliche Risiken für den Geschäftsführer:

  1. Haftungsrisiko:
    • Zivilrechtliche Haftung: Der Geschäftsführer kann sich schadensersatzpflichtig machen gegenüber der Gesellschaft, den Gesellschaftern oder auch Dritten (z.B. Gläubigern), wenn durch fehlerhafte oder unterlassene Aufstellung des Jahresabschlusses Schäden entstehen. Dies kann bei unrichtigen Angaben im Jahresabschluss der Fall sein, die zu falschen Entscheidungen führen.
    • Insolvenzrechtliche Haftung: Bei Insolvenzreife (Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) ist der Geschäftsführer zur Stellung eines Insolvenzantrags verpflichtet. Ein fehlerhafter Jahresabschluss kann die Insolvenzreife verschleiern und zu einer Insolvenzverschleppung führen, die mit erheblichen persönlichen Haftungsrisiken verbunden ist (§ 15a InsO).
    • Strafrechtliche Haftung: In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei Bilanzfälschung oder vorsätzlicher Irreführung, können strafrechtliche Konsequenzen drohen (z.B. Untreue, Betrug, §§ 283 ff. StGB).
  2. Reputationsschaden: Eine verweigerte Feststellung oder ein negativ beurteilter Jahresabschluss schädigt das Ansehen des Unternehmens und der Geschäftsführung bei Banken, Lieferanten, Kunden und der Öffentlichkeit.
  3. Finanzierungsrisiken:
    • Banken und Investoren benötigen einen testierten Jahresabschluss für Kreditentscheidungen oder Investitionen. Ohne diesen wird die Finanzierung erschwert oder unmöglich.
    • Ein nicht fristgerecht offen gelegter Jahresabschluss kann zur Streichung von Kreditlinien führen.
  4. Rechtliche Konsequenzen:
    • Ordnungsgelder: Bei nicht fristgerechter Offenlegung drohen Ordnungsgelder des Bundesamtes für Justiz.
    • Verlust der Prokura/Abberufung: Die Gesellschafter können den Geschäftsführer abberufen und seinen Anstellungsvertrag kündigen, wenn er seine Pflichten im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss verletzt hat.
    • Auflösung der Gesellschaft: In extremen Fällen kann die Gesellschaft aufgelöst werden, wenn die gesetzlichen Vorgaben zum Jahresabschluss dauerhaft und schwerwiegend missachtet werden.
  5. Steuerliche Nachteile:
    • Ohne einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen, was in der Regel zu einer höheren Steuerlast führt.
    • Steuerliche Betriebsprüfungen können zu erheblichen Nachzahlungen führen, wenn Mängel im Jahresabschluss aufgedeckt werden.

Wann darf der Jahresabschluss nicht festgestellt werden?

Die Gesellschafterversammlung darf den Jahresabschluss nicht feststellen, wenn:

  • Erhebliche formelle Mängel vorliegen: Beispielsweise wenn wesentliche Bestandteile fehlen oder die gesetzlichen Fristen zur Aufstellung nicht eingehalten wurden und dies eine ordnungsgemäße Prüfung oder Beurteilung verhindert.
  • Gravierende materielle Fehler oder Verstöße gegen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften vorliegen: Wenn der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermittelt. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen so wesentlich sind, dass sie die Aussagekraft des Jahresabschlusses grundlegend verfälschen.
  • Der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers versagt wurde (für große GmbH): Wenn der Prüfer aufgrund schwerwiegender Mängel oder fehlender Nachweise keine Bestätigung für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses erteilen kann. Ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk kann je nach Art der Einschränkung ebenfalls ein Grund zur Nichtfeststellung sein.
  • Der begründete Verdacht auf Betrug, Bilanzmanipulation oder andere Straftaten besteht: In solchen Fällen ist eine Feststellung nicht nur unzulässig, sondern würde die Gesellschafter gegebenenfalls mitschuldig machen.
    Die Gesellschaft bereits insolvenzreif ist und dies im Jahresabschluss nicht korrekt oder ausreichend dargestellt wird: Die Feststellung eines solchen Jahresabschlusses könnte als Beitrag zur Insolvenzverschleppung gewertet werden.
  • Gesetzliche Vorschriften (z.B. § 42a GmbHG – Publizitätspflicht) dauerhaft nicht eingehalten werden.

Wichtiger Hinweis: Die Feststellung des Jahresabschlusses ist ein Beschluss der Gesellschafterversammlung. Dieser Beschluss kann mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern die Satzung nichts anderes vorsieht. Sollten einzelne Gesellschafter Bedenken haben, müssen diese in der Versammlung vorgetragen und dokumentiert werden.

Als Geschäftsführer ist es Ihre Aufgabe, proaktiv sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss erfüllt sind. Eine enge Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater und ggf. Wirtschaftsprüfer sowie eine transparente Kommunikation mit den Gesellschaftern sind hierbei unerlässlich. Bei Anzeichen für Probleme sollten Sie umgehend handeln und gegebenenfalls externen Rechtsrat einholen.

Peter Saubert

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