Das 1×1 der Gründung – Risiken, Haftung und Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer

Bearbeitungsstand: Juli 2025

Google Bewertungen IconGoogle Bewertungen

5,0 61 Bewertungen

| Bewertungen lesen | | Peter Saubert bewerten |


WhatsApp Kontakt
YouTube thumbnailYouTube icon

Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründer-Persönlichkeit?

Willi Saubert

Bin ich eine Gründerpersönlichkeit?

Bitte beachten Sie:

  • Natürlich kann solch ein Kurztest nur Anhaltspunkte geben. Der Test kann aber keine Persönlichkeit wirklich beurteilen. Das Testergebnis kann Sie also bestenfalls bestärken oder den Impuls geben, eine Entscheidung zu überdenken.
  • Beantworten sie die Fragen ehrlich, wenn das Testergebnis für Sie wichtig ist. Wenn Sie falsche Antworten geben, belügen Sie sich nur selbst.
  • Natürlich kann man nicht jede Frage eindeutig beantworten. Geben Sie die Antwort, die nach Ihrer Meinung am besten passt.
  • Nehmen Sie das Ergebnis als das, was es ist: Ein Denkimpuls.

Danke für die Teilnahme. Jetzt auswerten starten und direkt das Ergebnis sehen.



Für wen schreibe ich diese Informationen?

Peter Saubert

Diese Informationen sind für Menschen, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen wollen. Diesen Gründerinnen und Gründern möchte ich eine Orientierung geben, was für sie wirklich wichtig ist.

i 3 Inhaltsverzeichnis

Risikoanalyse, Haftung und Absicherung von Risiken

Ich zeige in diesem Abschnitt wichtige Risiken oder Unterschiede zum abhängigen Arbeitnehmer. Natürlich ist jedem klar, dass diese Aufzählung nicht vollständig sein kann.

Versicherungen sind Absicherungskonzepte für Risiken

Oft hören wir, das Versicherungen ja überflüssig sind. Versicherungen sind ein Konzept für die Absicherung von Risiken. Sie können für die Zahlung einer Versicherungsprämie das Risiko an die Versicherung auslagern. Die Versicherung bepreist Ihnen das Risiko. Sie können dann für sich als freier Menschen entscheiden: Will ich das Risiko selbst tragen oder will ich es der Versicherung übertragen. Das ist Ihre Entscheidung. Sie müssen entscheiden, ob Sie das Risiko der Versicherungsprämie oder das Risiko selbst eingehen wollen und können.

Hand stoppt Dominoeffekt

Das entfällt für Selbstständige

Unternehmer sein, bedeutet darüber nachzudenken: Welche Risiken will ich mir leisten?

Wer sich selbständig macht und sein eigenes Unternehmen gründet, fällt aus vielen Bereichen des sozialen Auffangnetzes heraus. Das ist das Hauptrisiko oder ein wesentlicher Grund, weshalb viele Arbeitnehmer Angst vor der Selbstständigkeit haben.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung gibt es nur für Arbeitnehmer.

Lediglich wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig macht, kann eine Arbeitslosenversicherung bei der Agentur für Arbeit abschließen. Sprechen Sie dazu Ihre Beratungsperson in der Agentur für Arbeit an. Die finden das in der Regel gut.

aufgehaltene Hand

Krankenversicherungspflicht

Die Krankenversicherungspflicht besteht für Selbstständige weiterhin. Allerdings haben Sie die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung.

Ich empfehle den Wechsel in eine private Krankenversicherung erst, wenn das Geschäft stabil läuft.

Die Krankenversicherungsbeiträge müssen selbst abgeführt werden. Die Krankenversicherungen setzen die Beitragszahlung auch rücksichtslos durch. Das gilt ganz besonders für die gesetzlichen Krankenversicherungen, die faktisch zahlungsunfähig sind und deshalb auf jeden Euro angewiesen sind.

Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherungspflicht besteht für Selbstständige weiterhin. Die Wahl der Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gebunden.

Die Pflegeversicherungsbeiträge müssen selbst zusammen mit den Krankenversicherungsbeiträgen abgeführt werden. Die Krankenversicherungen setzen die Beitragszahlung auch rücksichtslos durch.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist inzwischen eine Rentensteuer. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis das System deutlich reformiert wird. Bis dahin leben wir mit den Unzulänglichkeiten.

Im Bereich der Rentenversicherung gibt es eine gewisse Unsicherheit, die auf die dilettantische rechtliche Konstellation zurück geht. Einige Berufsgruppen (zum Beispiel Landwirte, Steuerberater, Apotheker, Ärzte, Wirtschaftsprüfer…) haben eigene Versorgungswerke. Einige Berufsgruppen sind pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Andere Berufsgruppen sind von der Rentenversicherungspflicht befreit. Das hier zu klären, ist nicht möglich. Sie können bei der Deutschen Rentenversicherung die Rentenversicherungspflicht klären.

Wellen

Egal ob eine Rentenversicherungspflicht besteht oder nicht, sollten Sie aktiv privat für die Rente vorsorgen. Eine Möglichkeit diese zu tun, ist die GmbH-Holding.

Es gibt natürlich auch die Möglichkeit einer freiwilligen Rentenversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Allerdings ist das aus unserer Sicht eine hochspekulative Wette, die nur Ältere noch eingehen sollten.

Erwerbsunfähigkeitsrente

Die Erwerbsunfähigkeitsrente als weitere Leistung der Deutschen Rentenversicherung hängt an Ihrer Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Wer als Selbstständiger oder freier Unternehmer eine Erwerbsunfähigkeitsrente möchte, muss sich privat absichern.

Berufsgenossenschaft (BG)

Als Angestellter sind Sie bei der Berufsgenossenschaft (BG) Ihres Arbeitgebers versichert. Sind Sie kein Angestellter, sind Sie auch nicht bei der BG versichert. Sie müssen aktiv etwas aus eigenem Antrieb machen, was die Erwerbsunfähigkeit absichert.

Was von den meisten vergessen wird: Auch das entfällt

Mutterschutz

Der Mutterschutz ist eine reine Leistung für Arbeitnehmer. Als selbstständige Mutter oder als selbstständiger Vater gibt es zwar Erziehungsgeld. Das war’s aber dann schon.

Kündigungsschutz

Selbstständige haben natürlich keinen Kündigungsschutz. Gibt es keine Aufträge, ist das „unternehmerisches Risiko“.

Insolvenzgeld

 

Das Gleiche gilt natürlich auch für den Insolvenzfall. Arbeitnehmer erhalten 3 Monate Lohnfortzahlung im Insolvenzfall. Das gilt für Selbstständige natürlich nicht.

Treppe

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Das kann mit einer Zusatzversicherung bei der Krankenversicherung kompensiert werden.

Was nicht möglich ist: Die Absicherung für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für das eigene Kind. Ist das Kind eines Selbstständigen krank, gibt es keine Möglichkeit der Absicherung.

Was ein Selbstständiger aber auch unbedingt berücksichtigen sollte: Es fällt ja nicht nur der Gewinn aus. Es fällt der Umsatz aus, mit dem Sie Ihre Fixkosten decken. Dafür gibt es Rohertragsversicherungen. Damit kann der Rohertrag, das heißt Umsatz minus Materialkosten versichert werden. Wer hohe Fixkosten hat, sollte diese Versicherung unbedingt in Erwägung ziehen.

Haftung als Unternehmer

Der Unternehmer haftet als Kaufmann. Ein Kaufmann ist eine Person, die sich über die wirtschaftlichen und juristischen Auswirkungen der eigenen Handlungen voll bewusst ist.

Verbraucherschutz: Verbraucher dürfen alles.

Das europäische Verbraucherrecht stellt den Verbraucher als besonders unfähig dar. Aus diesem Grund werden Verbraucher vor allem möglichen geschützt. Das ist oft nicht wirklich sinnvoll und nachhaltig. Prinzipiell kann man sich aber merken: Der Verbraucher darf fast alles und der Unternehmer muss sicherstellen, dass das dann auch funktioniert.

Solche Dinge, wie Widerruf ohne Angabe von Gründen oder Rücktritt vom Vertrag sind für Verbraucher gesetzliches Recht. Für Unternehmen sind sie nicht einfach.

Wer Geschäfte mit Verbrauchern macht, sollte sich die Risiken daraus bewusst machen.

Gewährleistung

Wenn Sie an Verbraucher liefern, müssen Sie im Rahmen des Verbraucherschutzes natürlich mindestens die gesetzlichen Gewährleistungen übernehmen.

Sie, als Selbstständiger kommen aber nicht selbstverständlich in den Genuss eine Gewährleistung für die gekauften Produkte. Hier gilt Vertragsfreiheit und hier können Sie die Verträge, einschließlich der Gewährleistung persönlich verhandeln.

Gewährleistung vs. Garantie

YouTube thumbnailYouTube icon

Unternehmen und Selbstständige haften für die Vertragseinhaltung.

Verträge sind einzuhalten. Das ist ein ganz einfacher Rechtsgrundsatz. Dieser Rechtsgrundsatz gilt für Selbstständige und Unternehmen in voller Härte. Werden Verträge nicht eingehalten, entsteht einer Vertragspartei dadurch ein Schaden. Für diesen Schaden haftet das Unternehmen bzw. der Selbstständige in voller Höhe.

Es hilft auch nicht, darauf zu verweisen, dass der Schaden ja eigentlich durch einen Mitarbeiter, einen Lieferanten oder Sub-Dienstleister verursacht wurde. Es haften die Vertragspartner. Natürlich können Sie versuchen, die Schäden auch gegen Zulieferer oder Mitarbeiter weiter zu reichen. Das sind aber eigenständige rechtlich Vorgänge, die Sie nicht von der eigenen Haftung befreien.

Es hilft auch nicht, darauf zu verweisen, dass die Lage nicht so gut war, wie angenommen oder dass sich die Preise am Markt verändert haben. Wenn ein Festpreis vereinbart ist, ist zum Festpreis zu liefern. Was natürlich gemacht werden kann: In die Verträge können zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Klauseln aufgenommen werden, die diese Risiken weiterreichen. Ein Mietvertrag kann zum Beispiel an den Umsatz gebunden werden. Ein Preis kann nur unter der Bedingung gelten, dass der Rohstoffpreis nicht über einen bestimmten Wert steigt. Regelungen gibt es dazu viele. Das bewirkt dann aber oft neue Risiken. Und natürlich kennt die andere Seite die Wirkung auch und will sich darauf zunächst nicht einlassen.

Schäden aus der Nicht-Einhaltung von Verträgen können nicht mit Versicherungen aufgefangen werden.

Das ganz normale Haftpflicht-Risiko

Die normalen Betriebsrisiken, die nicht direkt aus Verträgen resultieren, können mit einer Betriebshaftpflicht-Versicherung abgedeckt werden. Das ist, meiner Meinung nach, die wichtigste Versicherung für Unternehmer und Selbstständige.

Was sind normale Betriebsrisiken? Alles das, wo Sie einen Schaden für einen anderen verursachen, weil es nebenbei passiert. Ein Kind verletzt sich in der Fußballschule. Ein Handwerker eckt im Hausflur an ein wertvolles Gemälde. Ein Mitarbeiter läuft durch die Glastür beim Kunden, was die Glastür nicht übersteht.

Brücke

Risiken aus Fremdeinwirkung

Natürlich können auch Schäden auftreten, die durch Fremdeinwirkung entstehen. Beispiele sind:

  • Einbruch, Diebstahl, Vandalismus: Diese Risiken können durch Inventarversicherung abgesichert werden.
  • Diebstahl oder Verlust auf einem Transport: Diese Risiken können durch Transportversicherungen abgesichert werden.
  • Untreue durch Mitarbeiter oder der Griff in die Kasse: Dieses Schäden können durch Vertrauensschadensversicherungen abgesichert werden.

Kostenrisiken

Noch einmal separat soll auf die Kostenrisiken eingegangen werden. Das sind eigentlich auch nur Risiken, die aus der Pflicht zur Vertragserfüllung resultieren. Kosten sind ja auch nur Teil eines Vertrages, den ein Unternehmen eingeht. Die Kosten sind aber häufig der Grund, weshalb Gründungen nicht erfolgreich sind oder weshalb Unternehmen scheitern.

Fixkosten: Unverrückbares Risiko für Unternehmen

Ich persönlich halte die Bezeichnung Fixkosten für unglücklich, weil die Bezeichnung unterstellt, die Kosten stehen unverrückbar da. Eigentlich handelt es sich um die Kosten, die die Struktur finanzieren. Die Struktur der Firma sind zum Beispiel die Kosten für ein schönes Büro. Jetzt kann man die Kosten sparen, indem man im Homeoffice arbeitet oder ein kleineres Büro mietet. Die Kosten sind also nicht fest, sondern die Folge von unternehmerischen Entscheidungen.

Je höher die Fixkosten sind, um so höher ist das Risiko der Firma. Die Fixkosten fressen zuerst die Einnahmen und wenn die Einnahmen nicht reichen das Kapital auf.

Wenn die Strukturkosten steigen, steigt auch der Breakeven oder auf deutsch: Es steigt die Gewinnschwelle. Das bedeutet, dass mehr Umsatz gemacht werden muss, um keinen Verlust zu realisieren.

Materialkosten bzw. variable Kosten fressen die Marge.

Ein weiteres großes Risiko sind die variablen Kosten. Die variablen Kosten sind das Material, dass für die Auftragsabwicklung benötigt wird. In den Buchhaltungen werden die variablen Kosten auf die Materialkosten reduziert. Das ist für das produzierende Gewerbe und die meisten Handwerker auch richtig.

Für Online-Händler sind aber zum Beispiel hier oft die Online-Marketingkosten zu berücksichtigen, für Berater und Ingenieure aber auch die Reisekosten zu ihren Einsatzorten.

Wenn die variablen Kosten steigen, sinkt die Marge. Eine sinkende Marge führt zu einem steigenden Breakeven oder auf deutsch: Es steigt die Gewinnschwelle. Das bedeutet, dass mehr Umsatz gemacht werden muss, um keinen Verlust zu realisieren.

Auslastungsrisiko: Damit sich etwas finanziert, brauchen Sie Auslastung.

In der Planung wird oft unterstellt, dass zum Beispiel Lohnkosten mit der Auftragsabwicklung zusammenhängen. Das gilt auch für den Fall einer hohen Auslastung. Sinkt die Auslastung unter entsprechende Grenzen, funktioniert es eben nicht mehr. Dann werden aus den scheinbar variablen Kosten plötzlich Fixkosten. Dieser Effekt ist das Auslastungsrisiko. Es tritt überall auf, wo gewisse Mindestmengen bezogen werden müssen.

Dominoeffekt

Betriebskapitalrisiken

In den meisten Unternehmen ist irgendwie Kapital gebunden. Dieses Kapital kann verloren gehen oder entwertet werden.

Die Entwertung ist zum Beispiel die Folge von Wertverlust. In der Gastronomie verderben zum Beispiel Lebensmittel. Im Baugewerbe können die Marktpreise von Baustahl oder Kupferrohren, die auf dem Hof gelagert werden, sinken.

"Verloren gehen" heißt, das Betriebskapital ist weg. Das kann zum Beispiel durch Diebstahl oder Transportschäden passieren. Aber auch Zahlungsausfälle von offenen Forderungen gegen Kunden sind ein häufiger Grund für den Verlust von Betriebskapital.

Zahlungsausfall trifft jede Firma irgendwann.

Wie kann es zu Zahlungsausfällen kommen?

Zahlungsausfälle sind die Folge von äußeren Ereignissen, die dazu führen, dass ein Unternehmen nicht die Zahlungen erhält, die es erwartet. Das kann zum Beispiel die Insolvenz eines Kunden sein. Es kommt auch vor, dass Kunden nicht mehr erreichbar oder nicht mehr auffindbar sind. Relativ häufig kommt es aber auch zu Kundenreklamationen hinsichtlich Qualität, Lieferzeit oder irgendeiner anderen Regelung aus dem Vertrag oder dem Verbraucherrecht, so dass die Zahlung teilweise oder ganz abgeschrieben werden muss.

Wie kann ich mich gegen Zahlungsausfälle absichern?
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie das Geld möglichst in Vorkasse erheben. Dann ist die Wahrscheinlichkeit des Zahlungsausfalls am geringsten.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Verträge tatsächlich auch erfüllen können.
  • Mit Factoring können Zahlungsausfälle von bereits erstellten Rechnungen reduziert werden. Factoring ist ein Verkauf von Forderungen.

Die Insolvenz von Kunden ist ein Risiko für Unternehmen.

Geht Ihr Kunde pleite, ist das Geld beim Kunden erst einmal weg. Das ist jedem klar. Das ist aber nicht alles.

Sie räumen Ihren Kunden ein Zahlungsziel von 30 Tagen ein. Das ist ein Lieferantenkredit. Damit sind Sie bei einer Insolvenz Ihres Kunden im gleichen Rang, wie ein Kreditgeber. Wenn ein Insolvenzverwalter die Verwaltung übernimmt, wird er diese Kredite zur Zahlung einfordern, damit diese der Masse zugerechnet werden kann. Sie bekommen also einen Brief vom Insolvenzverwalter, dass Sie das schon erhaltene Geld zumindest der letzten 3 Monate auf das Treuhandkonto zurück überweisen sollen. Dazu sollten Sie dann vielleicht einen Anwalt fragen. Aber Sie werden das Geld an den Insolvenzverwalter zahlen müssen. Vermeiden kann man dieses Risiko nur durch sogenannte Bar-Geschäfte.

Portmonaie leer

Vielleicht hat der Kunde in den zurückliegenden Jahren schon immer wieder einmal unzuverlässig gezahlt. Der Insolvenzverwalter wird dann unterstellen, dass Sie ja über die kritische Situation schon länger Bescheid wussten und wird den Zeitraum für die Rückforderungen deutlich ausweiten. Um es deutlich zu sagen: Sie müssen Geld an den Insolvenzverwalter zahlen, von dem Sie glaubten, dass das Ihr Geld ist. Davon haben Sie vielleicht schon andere Zahlungen getätigt. So etwas kann zu schwerwiegenden Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenz führen.

Vielleicht haben Sie mit dem Kunden langfristige Verträge gemacht. Diese Verträge werden jetzt fristlos gekündigt. Die Verpflichtungen gegenüber Ihren Lieferanten können Sie deshalb aber nicht kündigen. Das bedeutet, Sie könnten jetzt in einer Kosten- oder Ausgabenfalle sitzen.

Wertverluste von Warenbeständen sind ein Risiko.

Sie haben im Lager Waren, damit Sie immer sofort liefern können? Was ist, wenn sich der Marktpreis für diese Waren inzwischen deutlich reduziert hat? Was ist, wenn die Ware inzwischen verdorben ist oder nach geltendem Recht gar nicht mehr verkauft werden darf? Die Ware hat kein Wert mehr und bindet scheinbar noch Kapital. Das Kapital ist aber oft nicht mehr da.

Dieses Problem haben fast alle Unternehmen, die ein Lager haben oder über einen Verkaufsladen Waren verkaufen.

Sorgen Sie dafür, dass Sie diese Warenbestände verkaufen. Auch wenn Sie dabei hohe Verluste machen. Die Ware muss weg.

Rechtliche Risiken

Natürlich ist dies keine Rechtsberatung. Natürlich wollen Sie kein Jurist werden. Aber wer als Kaufmann (freier Selbstständiger oder Unternehmen) auftritt, muss sich mit gewissen rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander setzen.

Scheinselbstständigkeit: Eine rentenpolitische Absurdität in Deutschland

Was ist Scheinselbstständigkeit?

Scheinselbstständigkeit ist die Folge einer juristischen Verfehlung der deutschen Rechtstaatlichkeit. Durch die Hartz-Gesetze wurden Menschen in die Selbstständigkeit teilweise gezwungen. Dann stellten aber Sozialpolitiker fest, dass dadurch die Sozialkassen noch weniger Geld einnahmen. Um das zu korrigieren, wurden natürlich die maroden Sozialkassen nicht reformiert. Nein. Man konstruierte einen Straftatbestand der Scheinselbstständigkeit, der gegen Grundsätze wie Meinungsfreiheit und Berufsfreiheit verstößt.

Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn jemand zwar einen Vertrag als freier Selbstständiger unterschreibt und erfüllt, aber in Wirklichkeit wie ein abhängiger Arbeitnehmer eingegliedert ist. Das bedeutet, dass er Weisungen durch den Auftraggeber erhält, feste Arbeitszeiten hat und in die betriebliche Organisation eingebunden ist. Scheinselbstständigkeit ist eine Straftat. Selbstständige können von Scheinselbstständigkeit als Auftraggeber und als Auftragnehmer betroffen sein.

Folgen der Feststellung von Scheinselbstständigkeit:

  • Die Auftraggeber müssen rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge für bis zu vier Jahre einschließlich Verspätungszuschlägen nachzahlen.
  • Der Scheinselbstständige muss die zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen.
  • Durch die Feststellung der Scheinselbstständigkeit werden Steuererklärung (Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuererklärung) rückwirkend falsch. Falsche Steuererklärungen können zu Nachzahlungen und Strafen führen. Auch "zu unrecht erstattet Steuern" können zurück gefordert werden. Das betrifft vor allem dann den Vorsteuerabzug oder die Ansetzung von Kosten in der Einkommen- oder Gewerbesteuer.
  • Scheinselbstständige können unter Umständen rückwirkend zu festen Mitarbeitern werden.
Brillen auf einer Zeitung
Wie kann man Scheinselbstständigkeit erkennen?

Scheinselbstständigkeit sicher zu erkennen ist unmöglich. Das rechtliche Konstrukt setzt konzeptionell auf Unsicherheit. Nur so können die Erpressungsvorgaben der Rentenversicherungen erfüllt werden. Es gibt verschiedene Indizien, die auf eine Scheinselbstständigkeit hindeuten können:

  • Enge Weisungsgebundenheit: Der Auftragnehmer hat kaum Handlungsspielraum und muss sich genau an die Vorgaben des Auftraggebers halten.
  • Feste Arbeitszeiten und -orte: Der Auftragnehmer arbeitet zu festen Zeiten und an einem bestimmten Ort.
  • Integration in die betriebliche Organisation: Der Auftragnehmer ist in die Abläufe des Unternehmens eingebunden und erhält beispielsweise einen Firmenwagen oder ein Firmenhandy.
  • Einziger oder Haupt-Auftraggeber: Der Auftragnehmer ist fast ausschließlich für einen Auftraggeber tätig.
Hände waschen
Wie kann man Scheinselbstständigkeit vermeiden?

Klare Aussage zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Seite: Gar nicht. Unternehmen und Selbstständige leben mit dem Risiko. Selbst Anwaltspartnerschaften wurden schon gerichtlich als Scheinselbstständige verurteilt. Wie wollen das andere Berufsgruppen besser machen?

Trotzdem hier ein paar Hinweise:

  • Klare Vertragsgestaltung: Der Vertrag sollte die Selbstständigkeit des Auftragnehmers eindeutig hervorheben.
  • Unternehmerische Freiheit: Der Auftragnehmer sollte über einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung seiner Arbeit verfügen.
  • Eigenes Risiko: Der Auftragnehmer sollte das wirtschaftliche Risiko tragen.
  • Mehrere Auftraggeber: Der Auftragnehmer sollte nicht ausschließlich für einen Auftraggeber tätig sein.
  • Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung: Versuchen Sie eine Statusfeststellung durch die Deutsche Rentenversicherung.

Rechtssicherheit

Gang

In den letzten Jahren haben die Gier und Irritationen der Politiker zu vielen Rechtsunsicherheiten geführt.

Eigentlich gilt in einem Rechtsstaat: Gesetze müssen im Vorhinein bekannt sein. Die Auswirkung des Rechts muss verständlich sein.

Das ist in Deutschland in den vergangen 20 Jahren immer weniger der Fall. Gesetze werden rückwirkend geändert. Gesetze werden so spät beschlossen, dass Unternehmen und Selbstständige auf die Änderungen nicht mehr reagieren können. Die Sammlung an Gesetzen ist so umfangreich, dass die Auswirkungen selbst für Juristen nicht mehr zu übersehen sind. Die Gesetzessammlungen sind in sich widersprüchlich.

Das alles führt zu einer Rechtsunsicherheit mit entsprechenden Risiken für Selbstständige und freie Unternehmer.

Abmahnung: Deutschland ist ein Abmahn-Paradies.

Das Abmahnrisiko ist in Deutschland besonders hoch, insbesondere in Bereichen wie dem E-Commerce, dem Urheberrecht und dem Wettbewerbsrecht. Für Unternehmer und Selbstständige ist es daher wichtig, sich mit den möglichen Abmahnursachen und den damit verbundenen Risiken auseinanderzusetzen.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, eine Rechtsverletzung zu unterlassen und gegebenenfalls Schadensersatz zu leisten. Sie wird in der Regel von einem Rechtsanwalt versendet und kann hohe Kosten verursachen, selbst wenn man die Rechtsverletzung nicht bewusst begangen hat.

Schrauben
Woher kommt das hohe Abmahnrisiko in Deutschland?
  • Auch wenn die Rechtsprechung in Deutschland ewig braucht: Die deutschen Gerichte sind sehr aktiv, wenn es um die Durchsetzung von Rechten geht.
  • Abmahnungen sind für Rechtsanwälte ein lukratives Geschäft, da sie oft hohe Gebühren verlangen. Selbst wenn nur wenige Abmahn-Opfer zahlen, lohnt sich das Geschäft oft schon. Aus diesem Grund gibt Anwälte, die sich ausschließlich auf Abmahnungen spezialisiert haben.
  • Das Internet erleichtert die Verbreitung von Inhalten, was wiederum das Risiko von Rechtsverletzungen erhöht. Das Internet kann aber auch automatisiert nach Verstößen durchsucht werden.
Typische Abmahnursachen für Unternehmer
  • Urheberrechtsverletzungen:
    • Verwendung fremder Bilder, Texte oder Musik ohne Genehmigung
    • Angebot von Raubkopien
  • Wettbewerbsrechtliche Verstöße:
    • Irreführende Werbung
    • Preisangabenverstöße
    • Unlautere Geschäftspraktiken
  • Datenschutzrechtliche Verstöße:
    • Nicht ausreichender Datenschutz auf der eigenen Website
    • Missbrauch personenbezogener Daten
  • Markenrechtsverletzungen: Verwendung fremder Marken ohne Genehmigung
Energiesparleuchte
Wie kann man das Abmahnrisiko reduzieren?
  • Lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten, um rechtliche Risiken zu minimieren.
  • Prüfen Sie Ihre AGB regelmäßig auf rechtliche Konformität. Dazu gibt es teilweise kostenlose oder kostengünstige Tools im Internet. Ein Anwalt kann das in der Regel besser beurteilen.
  • Achten Sie auf ein vollständiges Impressum auf Ihrer Website. Hierfür gibt es kostenlose Impressum-Generatoren im Internet.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie den Datenschutzbestimmungen entsprechen. Hierfür gibt es kostenlose Datenschutz-Generatoren im Internet.
  • Verwenden Sie nur lizenzfreie Inhalte oder sichern Sie sich die entsprechenden Nutzungsrechte. Bei Bildern greifen Sie zum Beispiel auf Bilder von Pixabay zurück oder kaufen die Rechte an den Bildern. Bei Schriftarten oder Musik achten Sie bitte auch auf Lizenzfreiheit oder kaufen die Rechte.
  • Achten Sie auf eine wahrheitsgemäße und nicht unlautere Werbung. Sie sollten glaubwürdig kommunizieren.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Marken frei sind und verletzen Sie keine fremden Markenrechte.
  • Überprüfen Sie Ihre Website und Online-Auftritte regelmäßig auf mögliche Rechtsverstöße und sich ändernde Gesetzgebung. Dazu gibt es kostenlose oder kostengünstige Tools im Internet.

Klage und Abmahnung

YouTube thumbnailYouTube icon

Risiken mit Mitarbeitern

Wer Mitarbeiter beschäftigt, übernimmt auch die Verantwortung für die abhängigen Beschäftigten. Der Schutz der Mitarbeiter ist im internationalen Vergleich in Deutschland sehr gut. Anders formuliert kann man auch sagen, in Deutschland gibt es zahlreiche ernst zu nehmende Risiken bei der Beschäftigung von Mitarbeitern. Einige wichtige Risiken sollen hier genannt werden.

Auslastungsrisiko: Wer Mitarbeiter beschäftigt, zahlt auch.

Wenn Sie Mitarbeiter haben, bekommen die Mitarbeiter jeden Monat Lohn und Gehalt, egal ob Geschäft da ist oder nicht. Dieses Risiko sollte nicht unterschätzt werden. Es werden eben nicht nur die Nettolöhne fällig. Es sind auch die Lohnsteuer und die Sozialabgaben abzuführen.

Reagieren Sie bei Auslastungsschwächen schnell und prüfen Sie, ob Sie Kosten zum Beispiel mit Kurzarbeitergeld abwälzen können.

Kündigungsschutz: Mitarbeiter los zu werden, ist gar nicht so einfach.

In Deutschland haben wir im internationalen Massstab einen sehr guten Kündigungsschutz. Wenn Sie Mitarbeiter kündigen wollen, kann das sehr aufwendig sein und der Erfolg ist nicht sicher.

blaues Männchen wird weggeschnippst

Der Mindestestlohn ist ein bürokratisches Monster.

In Deutschland gibt es zahlreiche bürokratische Monster. Eines davon ist der Mindestlohn. Prinzipiell ist ein Mindestlohn, wenn er wirtschaftlich tragfähig gewählt wird und die Regelungen einfach umzusetzen sind, in einer sozialen Marktwirtschaft sinnvoll.

In Deutschland haben wir es aber wieder geschafft, ein Bürokratiemonster zu schaffen. Es gibt Auflagen, wie die Arbeitszeiten zu erfassen sind, wie der Lohn zu berechnen ist und vieles mehr. Wichtig ist: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind Straftaten. Lassen Sie sich also zum aktuellen Stand von Ihrem Partner für die Lohnabrechnung informieren und nehmen Sie den Regelungswust ernst.

Image Risiken

Für die meisten Unternehmen sind Image-Risiken kein echtes Problem. Gerade zur Gründung spielen Image-Risiken eine ungeordnete Rolle. Wenn man sich aber den Neid der Wettbewerber verdient hat, nimmt das Risiko von Imageschäden drastisch zu. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen.

Digitale Sicherheit, Datenschutzverletzungen & Cyberattacken

Die Angriffe auf Unternehmen nehmen zu. IT-Security-Experten sagen zur IT-Sicherheit: Es gibt zwei Typen Unternehmen. Den Typ, der schon Opfer wurde und den Typ, der noch Opfer wird. Die Aussage zeigt, was die Folge ist. Das Unternehmen, das Opfer ist, ist erpressbar und damit ein Problem für Kunden und Lieferanten. Aber auch Datenlecks, Abmahnungskampangen wegen der DSGVO, Datendiebstahl, Verschlüsselung mit anschließender Erpressung und Sabotage gibt es.

DSGVO - Die Datenschutzgrundverordnung

YouTube thumbnailYouTube icon

Datenschutzbeauftragter

YouTube thumbnailYouTube icon

Shitstorms: Nicht jeder Shitstorm muss schlecht für das Marketing sein.

Seit es soziale Medien gibt, werden die Shitstorms, die über Unternehmen hereinbrechen häufiger. Das kann gerade für das Marketing durchaus positiv sein. Ein Shitstorm ist ja soziale Interaktion. Damit steigt also das Sozialranking in den sozialen Netzwerken. Aber natürlich ist es nicht immer positiv.

Häufige Befindlichkeiten von Menschen, die zu Shitstorms, verbunden mit echten Risiken, führen können sind: vermutete Umweltverschmutzung, vermutete Ressourcenverschwendung, vermutete Verstöße gegen Tierschutz, vermuteter unzureichender Klimaschutz, vermutete Ausbeutung von Arbeitnehmern, vermutete Kinderarbeit, vermutete Scheinselbstständigkeit, vermutete Diskriminierung, vermutete Verletzung von Arbeitsrecht, vermutete Mängel an Produkten oder Dienstleistungen, vermutete Gefährdung von Verbrauchern, vermutete irreführende Werbung, vermutete Korruption und Bestechung, vermutete mangelnde soziale Verantwortung gegenüber der Gesellschaft, vermutete Unterstützung von unsozialen Projekten, ...

Häufig entstehen diese Risiken aus Neid, durch unzufriedene ehemalige Mitarbeiter oder durch eine unglückliche Kommunikation.

Risiken als Importeur von Waren in die EU

In allen möglichen Geschäftsmodellen gibt es den Gedanken, Waren oder Dienstleistungen in die EU zu importieren. Da spielt es keine Rolle, ob es sich um den Import von Speiseöl für ein Restaurant, den Import von Messmitteln für ein Ingenieurbüro, den Import von Baumaterial oder die Erstellung einer Software handelt. Mit diesem Import sind oft umfangreiche Risiken verbunden.

Das geht von Datenschutz über Zulassung, CE-Kennzeichnung, Sanktionen und Embargos der EU oder anderer Staaten, Importbeschränkungen, Devisenverkehrskontrollen in den Partnerländern bis hin zur Produkthaftung.

Wer zum Beispiel ein Produkt in die EU importiert, ist der Produktersteller, der alle Zulassungsauflagen erfüllen muss. Das bedeutet, alle Zertifizierungen und Genehmigungen werden durch Sie selbst gemacht.

Beim Import von Waren nach Deutschland gilt die Mehrwertsteuerumkehr (13b und 13a UStG). Das heißt, Sie müssen die Mehrwertsteuer statt des Lieferanten abführen. In der Regel ist das kein Problem, wenn die Leistung sofort an Kunden weitergeleitet wird. Sie sollten sich dieses Thema aber für Ihre spezifische Situation genau ansehen, da es teilweise Kuriositäten hier geben kann.

Denken Sie auch an die Fremdwährungsrisiken, die zu den Preisschwankungen hinzu kommen. Der Transport und die Verzollung laufen länger und die Lieferketten sind instabiler. In anderen Ländern sind Korruption und Kriminalität verbreiteter als in Deutschland. Sie kann das natürlich treffen. Qualitätsdefinitionen und Bezeichnungen sind in anderen Ländern oft andere, als wir Sie in Deutschland verwenden.

Dies sind natürlich alles nur Beispiele. Aber diese Beispiele sollen Ihnen zeigen, dass Sie sich bei dem Import von Waren mit vielen Risiken und möglichen Problemfeldern sehr intensiv auseinander setzen müssen und hierfür geeignete Absicherungsstrategien entwickeln müssen.

Lieferkettengesetzes (LkSG)

Das LkSG ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, bestimmte Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren globalen Lieferketten einzuhalten. Es soll sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Arbeitsbedingungen und Umweltauswirkungen ihrer Produkte übernehmen, auch wenn diese im Ausland hergestellt  werden. Faktisch ist es aber nur eine weitere bürokratische Bürde für deutsche Unternehmen.

Eigentlich soll das Gesetz nur Unternehmen mit mindestens 3.000 Arbeitnehmern in Deutschland (ab 2024 gilt die Grenze von 1.000 Arbeitnehmern) betreffen. Aber natürlich haben diese Unternehmen auch kleiner Lieferanten, für die das Gesetz dann gilt, weil sonst eine Lieferung an die Großen nicht möglich ist. Es gibt auch keine branchenspezifischen Ausnahmen.

Unternehmen, die das Gesetz nicht einhalten, können von der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Das bedeutet faktisch, dass, wer Lieferant im öffentlichen Bereich sein will, muss sich oft damit beschäftigen.

Für Sie ist also wichtig, zu überlegen, ob das Lieferkettengesetz ggf. von Ihren Kunden gegenüber Ihnen als Umsetzungsforderung besteht. Wenn dies der Fall ist, klären Sie die Anforderungen Ihrer Kunden. Diese können sehr unterschiedlich sein. Die Offensive Mittelstand hat ein Zeichen „Faire Lieferkette“. Eventuell können Sie dieses Zeichen nutzen, um formal mit wenig Aufwand die Einhaltung nachzuweisen.

Unsere Empfehlung rund um Versicherungsberatung

Über die vielen Jahre habe ich vor allem eins über Versicherungen gelernt: Die meisten Versicherungskonzepte benötigen eine umfassende Analyse und sehr viel Wissen und Erfahrungen. Im Laufe des Lebens ändert sich viel und das Absicherungskonzept muss immer wieder angepasst. Einiges erübrigt sich. Anderes kommt dazu. Sicher gibt es einzelne einfache Versicherungen, die ein Gründer selbst verstehen kann. Allerdings sind die meisten Versicherungskonzepte zu umfangreich, dass ein juristischer Laie ohne Erfahrungen in der Risikobewertung diese verstehen kann. Aus der Gründungsberatung weiß ich: Den meisten Menschen sind die Risiken, die sie jeden Tage eingehen, nicht ansatzweise bekannt. Dann ist es gut, wenn man sich auf einen Beratungspartner verlassen kann, der mich als langfristigen Kunden betrachtet und nicht schnell ein paar Euro Provision einstecken will.

Peter Saubert

Gründungsberater, Unternehmensberater

Es ist wirklich sinnvoll, sich zu Versicherungen gründliche beraten zu lassen. Allerdings sollten Sie sich nichts aufschwatzen lassen. Die einzige Versicherung, die wirklich jeder braucht, ist die Betriebshaftpflicht-Versicherung (Gewerbetreibende) beziehungsweise die Berufshaftpflicht-Versicherung (Freiberufler).

Ein häufiger Aspekt für den Schritt in die Selbstständigkeit ist die Möglichkeit der privaten Krankenversicherung. Lassen Sie sich dazu gerne beraten. Allerdings ist dieser Schritt oft erst sinnvoll, wenn Sie wissen, dass Sie erfolgreich sein werden.

Mein persönlicher Berater in Versicherungsfragen ist Rainer Neumann. Ich habe in den 1990er Jahren nach einer privaten Krankenversicherung gesucht. Bei der Stiftung Warentest wurde ich dann fündig. Ich schrieb die Hallesche Krankenversicherung -den Test-Sieger- an und bat um ein Angebot. Die Versicherung hat mir damals kein Angebot gesendet, sondern sinngemäß geantwortet: "Melden Sie sich doch bitte bei Rainer Neumann. Herr Neumann sitzt unter der Adresse ..." Diese Adresse war bei mir direkt um die Ecke. Er war faktisch mein Nachbar. Mir war das Firmenschild noch nie aufgefallen.

Genau so kenne ich jetzt Rainer Neumann: Unaufdringlich, aber da, wenn man ihn braucht und immer in meinem Interesse unterwegs. Er hat mir immer wieder geholfen, gut Verträge zu machen und Geld zu sparen. Er ist der einzige Versicherungsberater, bei dem auf dem Beratungsbericht immer stand "Produktwahl wie durch den Berater empfohlen". Das ist für die Haftung wichtig, weil so die Versicherung für Beratungsfehler haftet. Die meisten Berater schreiben "Produktwahl wie vom Kunden gewünscht", so dass die Versicherung nicht für Beratungsfehler haftet. Er hat mich aber auch direkt zur Konkurrenz geschickt, wenn es da bessere Leistungen oder günstigere Preise gab. Umso mehr habe ich mich gefreut, dass er heute eben nicht mehr exklusiv eine Versicherungsgruppe vertritt, sondern die meisten wichtigen Versicherungen heute direkt als Versicherungsberater vertritt. Damit konnte ich alle meine Versicherungen von Rainer Neumann vertreten lassen.

Peter Saubert

Gründungsberater, Unternehmensberater

Rainer Neuman

Rainer Neuman

Neumann & Partners GmbH

Melanie Neumann

Melanie Neumann

Neumann & Partners GmbH

Meine Firma wurde als Ausschließlichkeitsagentur in der Versicherungsbranche 1984 von mir, Rainer Neumann, gegründet. Sehr lange wurden nur Produkte der Hallesche und Alte Leipziger (ALH-Gruppe) angeboten.

Die Agentur wuchs und wurde erfolgreich, aber es gab immer wieder Probleme, da wir als Ausschließlichkeitsagentur nicht immer für alle Produkte gute Angebote hat und somit der Kunde aber man auch selbst als Berater unzufrieden ist. In dieser Phase habe ich Herrn Saubert als Kunde vor über 25 Jahren gewonnen und ihn bei den guten Produkten der ALH-Gruppe betreut. Bei anderen Produkten habe ich Empfehlungen ausgesprochen, wer gut ist. Leider konnte aber die Versicherungen selbst nicht anbieten.

Wir wollten unsere Kunden nicht im Stich lassen. Deshalb versuchten wir die Ausschließlichkeit zu beenden. Es dauerte sehr lange, bis wir durch Verhandlungen mit der ALH-Gruppe unsere Agentur in eine Mehrfachagentur umstellen konnten und doch alle Verträge/Kunden weiter betreuen können.

Nun können wir fast alle Versicherungsgesellschaften unseren Kunden anbieten.

In den gut 40 Jahren Jahren ist die Agentur personell auch gewachsen. Wir sind aktiv mit 5 Außendienstmitarbeitern und 2 ½ Innendienstkräften. Es sind alles jüngeren Außendienstkräfte sind gelernte Versicherungskaufleute und nun auch an meiner GmbH beteiligt. Zum Team gehört, und darauf bin ich besonders stolz, auch meine Tochter.

Durch meine Tätigkeit in 2 Berufsverbänden (AVV und BVK) sind wir sehr gut vernetz und finden oft Lösungen für unsere Kunden, die nicht üblich sind.

Gerade für (Jung)-Selbständige sind die Fragen „Zahle ich in die Rentenversicherung ein?" "Wähle ich eine private oder eine gesetzliche Krankenkasse?“ Weichenstellungen, die vorher gut überlegt werden sollten. Hier haben wir eine hohe Beratungskompetenz. Auch Herrn Saubert durfte ich dazu beraten.

Da wir inzwischen fast alle Versicherungsgesellschaften in Deutschland vertreten, können wir auch zum Start in den Sachversicherungen gute und günstige Lösungen anbieten.

Rainer Neumann

Berater für Versicherungen

Rainer Neumann

Wenn Sie die Kontaktform ausfüllen, werden Sie direkt von Rainer Neumann (Neumann & Partners GmbH) oder einem seiner Mitarbeiter angerufen bzw. angeschrieben.

Direkter Kontakt zu Rainer Neumann

Ich interessiere mich für

Kontakt

Google Bewertungen IconGoogle Bewertungen

5,0 61 Bewertungen

| Bewertungen lesen | | Peter Saubert bewerten |


WhatsApp Kontakt

Haben Sie Fragen? Dann fragen Sie doch.

Kontakt

Kriterien für Peter Saubert als Gründungsberatung

Peter Saubert
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen in den Automobilindustrie und Fahrzeugtechnik
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen im Maschinenbau
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen in den Softwareentwicklung
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen von Ingenieurbüros
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen in den im Handwerk
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen in der Arbeitnehmerüberlassung
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen im Garten- und Landschaftsbau
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen im Tiefbau
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen im e-Commerce
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen in der Gastronomie
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen von Sportschulen
  • Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen mit Franchisekonzepten
  • Umfangreiche Erfahrungen in der Betreuungen von Gründungen im Fahrzeughandel
  • Peter Saubert spricht Klartext.
  • Zahlreiche Erfolgreiche Finanzierungen mit der KfW, mit Landes-Förderbanken, mit privaten Kapitalgeber oder mit klassischen Banken
  • Umfangreiche Erfahrungen mit Förderprogrammen
  • Erfahrungen mit unterschiedlich komplexen Geschäftsmodellen - von einfach bis hochkomplex
  • Fokussierung auf die Motivation des Gründers oder der Gründerin
  • Risikooptimierte Gründung
  • Nur sehr gute Bewertungen bei Google
  • Umfangreiche Erfahrung mit Einzelunternehmung, Freiberufler, GmbH, UG
  • Eigene Erfahrung als GmbH-Geschäftsführer und Unternehmer
  • Eigene Erfahrung mit Insolvenz
  • Zahlreiche erfolgreiche Gründung-Coachings bundesweit
  • Gründung-Coaching bundesweit möglich
  • Coaching mit AVGS möglich
    Zertifizierte Qualität als zertifizierter Gründungsberatung IHK
  • Zertifizierte Qualität als zertifizierter Berater des IBWF
  • Ausgezeichnet als Top Consultant und Business Innovator
  • Partner der Offensive Mittelstand
  • FuZ-Siegel (Förderung)

Meine Kundenbewertungen auf Google

Unsere Themen-Reihen

1x1 der Gründung
1x1 des Unternehmertums
1×1 GmbH-Gründung
Güterzug

Das 1×1 der Gründung – Muss mein Geschäftsmodell skalieren?

Skalierung ist scheinbar der Schlüssel zum Erfolg von Gründungen. Aber muss ein Geschäftsmodell wirklich skalieren?

Peter Saubert Gruendercoaching mit AVGS

Gründungscoaching AVGS

Raus aus der Arbeitslosigkeit ✅ Rein in die erfolgreiche Selbstständigkeit ✅ mit dem AVGS der Agentur für Arbeit: Jetzt informieren ✅ Jetzt erfolgreich starten ✅

Comiczeichnung von zwei enthusiatischen Gründern

Das 1×1 der Gründung – Gemeinschaftsgründungen mit zwei Gründern

Gründung im Team: Entdecken Sie die wichtigsten Tipps und rechtlichen Fallstricke für Gemeinschaftsgründungen mit zwei Gründern. Erfahren Sie, wie Sie Konflikte vermeiden, die richtige Rechtsform wählen und einen fairen Gesellschaftsvertrag gestalten. Erhöhen Sie Ihre Erfolgschancen durch klare Regeln und Kooperation!

Vertragsunterschrift

Das 1×1 der Gründung – Verträge & Vertragsarten

Wie funktionieren Verträge? Ein kleiner Überblick für Gründer und Unternehmer

Verkauf

Das 1×1 der Gründung – Kundengewinnung ist der Zweck von Marketing und Verkauf

Wie funktionieren Verträge? Ein kleiner Überblick für Gründer und Unternehmer

Ingenieure bei der Arbeit

Ingenieurbüro gründen

Wie gründe ich mein eigenes Ingenieurbüro? – Ein umfangreicher Gründungsratgeber für Ingenieure, Softwareentwickler, Konstrukteure und alle Ingenieurberufe in Deutschland: Was müssen Sie wissen? Worüber müssen Sie nachdenken? Was müssen Sie planen? Wie müssen Sie es angehen? Wo können Sie sich informieren? Vom Ingenieur und Gründungsberater Peter Saubert

Bild Businessplan-Erstellung

Businessplan

Gründerinnen und Gründer werden zu allen möglichen Anlässen nach einem Businessplan gefragt. Egal ob Finanzierung, Leasing, Mietvertrag, Bewerbung um einen Betreiberkonzept: Es wird ein Businessplan benötigt. Wir erstellen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Businessplan inklusive Liquiditätsplanung, Wirtschaftlichkeitsplanung, Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und wenn notwendig Planbilanz sowie Ihr Bewerbungskonzept oder Ihre Konzeptdarstellungen.

Firmenschild ohne Beschriftung

Das 1×1 der Gründung – Welchen Namen trägt meine Firma?

Welchen Namen trägt meine Firma? Was bedeutet Firma? Was ist ein Markenname und was hat der Markenname mit der Firma zu tun?

Die Phasen der Unternehmensgründung

Das 1×1 der Gründung – Die Phasen der Unternehmensgründung

Gründerinnen und Gründer stehen vor einem unübersichtlichen Wirrwarr an Informationen. Mit diesem Beitrag strukturiert der Gründungsberater die Information. ✅

Motive für die Selbstständigkeit

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Motivationen für den Schritt in die Selbstständigkeit

Warum machen sich Menschen selbstständig? Warum werden Unternehmen gegründet? Warum ist das wichtig, das zu wissen? Der Unternehmer denkt sein Leben lang darüber nach: Warum bin ich Unternehmer? Was treibt mich an?

Zurück 1 2 Weiter
Motive für die Selbstständigkeit

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Motivationen für den Schritt in die Selbstständigkeit

Warum machen sich Menschen selbstständig? Warum werden Unternehmen gegründet? Warum ist das wichtig, das zu wissen? Der Unternehmer denkt sein Leben lang darüber nach: Warum bin ich Unternehmer? Was treibt mich an?

Steine beschriftet mit Konkurs

Das 1×1 des Unternehmertums – Risikomanagement Zahlungsausfall

Was kann man im Vorfeld gegen Zahlungsausfälle tun und damit das Risiko von Liquiditäts- und Unternehmenskrisen reduzieren?

Guter Auftrag Handwerker - Auftragsfutterkette

Die Auftragsfutterkette – Kundengewinnung für kleine Handwerker am Bau

Kleine Bauhandwerker haben oft schlechte und schlecht bezahlte Aufträge. Warum das so ist, erklärt die Auftragsfutterkette. ✅ Wie Sie zu guten Aufträgen kommen, lesen Sie hier.

Wann stelle ich Mitarbeiter ein?

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Wann muss ich Personal einstellen?

Für selbst mitarbeitende Unternehmerinnen und Unternehmer stellt sich irgendwann die Frage: Muss ich jetzt Personal einstellen? Hier lesen ✅

Michael Dernbach, Experte für die Verfahrensdokumentation nach GoBD

Das 1×1 des Unternehmertums: Betriebsprüfung durch das Finanzamt, GoBD und Steuernachzahlung

Betriebsprüfungen bedeuten oft Steuernachzahlungen. Wie reduziert eine Verfahrensdokumentation die Nachzahlung? Wie finanziert man Nachzahlungen?

Gewinnsteigerung für ehrliche Handwerker: Der erste Schritt - Die Preiserhöhung

Mehr Gewinn für ehrliche Handwerker: Der erste Schritt – Die Preiserhöhung

Du willst als ehrlicher Handwerker mehr verdienen? ✅ Dann habe ich hier eine Lösung! Informiere dich jetzt hier unverbindlich ✅ und ohne jedes Risiko ✅

Raimund Imo

Das 1×1 des Unternehmertums: Gründung GmbH-Holding

Antworten zu den wichtigen Fragen zur GmbH-Holding: Wann lohnt sich die Gründung? Was muss beachtet werden? Vorteile, Risiken, Steuern, ... und viele andere Antworten rund um die Steuerspardose GmbH-Holding.

Skills für Internet

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Kalkulation von Stundensätzen

Hier können Sie selber online und kostenlos Stundensätze kalkulieren. In die Website integrierte App mit ausführlichen Erklärungen.

Eingang Finanzamt Düsseldorf Nord

Das 1×1 der Gründung und des Unternehmertums – Warum geben viele Selbstständige nach 3 Jahren auf?

Nach 3 Jahren gibt es die meisten Unternehmensschließungen. Der Grund dafür ist eine "Steuerfalle", die sich aus fehlendem Wissen und fehlender Planung ergibt.

Gewinnsteigerung für ehrliche Handwerker: Der zweite Schritt - Die Kundengewinnung

Mehr Gewinn für ehrliche Handwerker: Der zweite Schritt – Die Kundengewinnung

Sie wollen als ehrlicher Handwerker mehr Kunden gewinnen? ✅ Dann habe ich hier eine Lösung! Informieren Sie sich jetzt hier unverbindlich✅ und ohne jedes Risiko✅

Zurück 1 2 Weiter
Gefängnis von innen

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 6: Die „typischen“ Insolvenzstraftaten

Was sind die Top 10 der Insolvenztraftaten? Um was geht es. Kurz erklärt mit Praxisbeispielen.

Schaubild mit Recht und Richterspruch symbolisiert

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 5: Die Haftung des Geschäftsführers

Statt dem Gesellschafter haftet in der GmbH der Geschäftsführer. Was die Pflichten des Geschäftsführers sind und was das für seine Haftung bedeutet, wird hier erklärt.

Besprechung von zwei Personen

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 3: Praktizieren der GmbH – Der Betrieb Ihres Unternehmens

Was ist für den laufenden Betrieb der GmbH wichtig? Worauf müssen Sie achten und was müssen Sie zum Betrieb verstanden haben?

Raimund Imo

Das 1×1 des Unternehmertums: Gründung GmbH-Holding

Antworten zu den wichtigen Fragen zur GmbH-Holding: Wann lohnt sich die Gründung? Was muss beachtet werden? Vorteile, Risiken, Steuern, ... und viele andere Antworten rund um die Steuerspardose GmbH-Holding.

Stapel Aktenordner

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 4: Die Buchhaltung der GmbH

Wie funktioniert die Buchhaltung der GmbH? Hier ist das Mindestwissen des GmbH-Geschäftsführers über die Buchhaltung und Buchführung der GmbH zusammengestellt.

Siegel eines Notars unter einem Vertrag

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 2: Ablauf der Gründung Ihrer GmbH

Was passiert wie und warum in welcher Reihenfolge bei der Gründung einer GmbH. Hier wird der Gründungsprozess erläutert.

Geschäftsmann

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 1: Was ist eine GmbH?

Peter Saubert: "95% der GmbH-Geschäftsführer wissen nicht, was eine GmbH ist." Deshalb hier der Einstieg in die Erklärung der GmbH.

Bild Businessplan-Erstellung

Businessplan

Gründerinnen und Gründer werden zu allen möglichen Anlässen nach einem Businessplan gefragt. Egal ob Finanzierung, Leasing, Mietvertrag, Bewerbung um einen Betreiberkonzept: Es wird ein Businessplan benötigt. Wir erstellen schnell und unkompliziert Ihren individuellen Businessplan inklusive Liquiditätsplanung, Wirtschaftlichkeitsplanung, Investitionsplanung, Finanzierungsplanung und wenn notwendig Planbilanz sowie Ihr Bewerbungskonzept oder Ihre Konzeptdarstellungen.

Streichhölzer

Das 1×1 der GmbH-Gründung – Teil 7: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit und Krisenvermeidung

GmbH-Gründung: Liquiditätsmanagement, Zahlungsunfähigkeit & Krisen vermeiden. Praxistipps für Geschäftsführung, Controlling und Haftungsrisiken.

Meine Kundenbewertungen auf Google