Das 1×1 der Unternehmensgründung – Versicherungen für Selbstständige und Unternehmer

Wir bedanken uns bei unseren Mandanten für die Wahl zum


Auszeichnung von Peter Saubert - Unternehmensberatung als Top Consultant 2023 durch Bundespräsident a.D. Christian Wulf am 23.06.2023 auf dem Mittelstands Summit in Augsburg
(Foto: KD Busch / compamedia )
Selbst-Test für Sie: Bin ich eine Gründerpersönlichkeit?

Für wen schreibe ich diese Informationen?

Diese Informationen sind für Menschen, die sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen wollen. Diesen Gründerinnen und Gründern möchte ich eine Orientierung geben, was für sie wirklich wichtig ist.
Die Reihe: Das 1x1 der Unternehmensgründung
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Haftpflichtversicherung
Als Selbstständiger bzw. Unternehmer benötigst du unbedingt eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht. Diese sollte möglichst auch Schäden an Kundeneigentum abdecken.
Sonstige Versicherungen
Der wesentliche Unterschied zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern sind die sozialen Sicherungssysteme. Als Arbeitnehmer ist man im gesetzlichen Versicherungssystem zwangsversichert. Man hat einen gewissen Kündigungsschutz, eine gesetzliche Unfallversicherung, Insolvenzgeldversicherung und eine Arbeitlosenversicherung. Das führt dazu, dass Arbeitnehmer eigentlich sehr sozial abgesichert sind.
Das gilt nur für angestellte Arbeitnehmer. Selbstständige müssen also selbst vorsorgen. Die Zuschüsse des Arbeitgebers entfallen ebenfalls mit der Selbstständigkeit. Davon sind folgende Versicherungen betroffen:
- Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
- Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
- Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
- Unfallversicherung (Arbeitgeberanteil 100%)
- Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil ca. 50%)
- Insolvenzversicherung (Arbeitgeberanteil 100%)
Was bedeutet das? Gegen Insolvenz und Arbeitslosigkeit kann man sich absichern, wenn man mit Unterstützung der Agentur für Arbeit gründet (AVGS). Das bedeutet, man kann dann wieder in die Arbeitslosigkeit mit Arbeitslosengeld zurück wechseln.
Forderungen aus der Insolvenz gegen die Person des Unternehmers bzw. der Unternehmerin können faktisch gar nicht versichern. Für Manager in hochrangigen Positionen gibt es eine D&O für Haftung aus Management-Fehlentscheidungen. Diese spielt aber in der Regel für Unternehmerinnen und Unternehmer keine Rolle.
Kranken- und Pflegeversicherung muss der Unternehmer bzw. die Unternehmerin selbst tragen.
Als Unternehmerin bzw. Unternehmer ist man nicht mehr Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung. Unternehmerin bzw. Unternehmer müssen als nichts für eine Rente tun. Das wäre dann die Vormerkung für Altersarmut. Ein Versicherungsvertrag mit einer Alterssicherung ist dringend zu empfehlen. Das Gleiche gilt für eine Absicherung für Unfälle und Erbwerbsunfähigkeit.
Als Größenordnung für die Kosten können Unternehmerin bzw. Unternehmer die Sozialversicherungsbeiträge vom Lohnzettel verdoppeln. Dann sieht man ungefähr, wie hoch die Kosten für Versicherungen in der Selbstständigkeit ungefähr wären. (Tatsächlich ist es mehr.)
Versicherungen von Unternehmerinnen bzw. Unternehmern im Nebenerwerb bzw. im Kleingewerbe
Auf Grund der hohen Kosten für die soziale Absicherung empfiehlt es sich für viele kleinere Unternehmerin bzw. Unternehmer, einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit nachzugehen. Dann ist die finanzielle Sicherheit gegeben, die Sozialversicherungen bezahlt und aus den Betriebsgewinnen kann die Rente aufgestockt werden.